Lesermail zum Artikel „Ziele für die nächsten 20 Jahre“

zu Punkt: „Stärkung des demokratischen Gemeinwesens“ ein Verbesserungsvorschlag meinerseits.

Wie wäre es, wenn die Instagram-Seite der Gemeinde Eching „@eching.de“ in die offizielle Webseite der Gemeinde Eching integriert wird? Auflage: jeder verwendet seinen realen Namen.

Das verhindert Blasenbildung und unbequeme Wortmeldungen können nicht durch Streichung eines Accounts verhindert werden.

Dass Vereine Instagram-Seiten verwenden, verstehe ich, ab 1000 Follower kommt ja auch Geld rein. Aber dass eine Gemeinde eine geschlossene Instagram-Seite betreibt, halte ich für bedenklich. Das hat mit Ausgrenzung zu tun und nichts mit Integration.

Die Gemeinderatssitzung wurde meines Wissens live auf Instagram übertragen, aber halt nur für Ausgewählte, welche einen Account besitzen. Bitte lasst uns doch alle teilhaben, wenn schon so ein Aufwand betrieben wird.

Gemeinde kommt aus dem französischem und heißt gemeinsam. Sonst hat der Betreiber der Instagram-Seite bald mehr Befugnisse wie der Gemeinderat und die Gemeinde selbst. Elon lässt grüßen…

Georg Fütterer

2 Lesermails

  1. Die Verwendung von Instagram und Facebookgruppen durch die Gemeinde Eching ist höchst problematisch. Diese Gruppen haben im allgemeinen einen Administrator, welcher/welche nach eigenem Gutdünken Teilnehmer und Nutzer ausschließen kann, falls die veröffentlichte Meinung nicht dem Geschmack (oder Auftrag) des Administrators entspricht. (Dies ist auch so passiert.)

    Wenn der/die Administrator(in) dann noch von der Gemeinde Eching bezahlt wird, etwa als Mitarbeiterin für Öffentlichkeitsarbeit, ist dies bezahlte Meinungsmache für den Bürgermeister.
    Wir begrüßen und unterstützen die Lesermail von Georg Fütterer.

    Annette und Dr. Andreas Erb

  2. Wie schaut das überhaupt datenschutzrechtlich aus? Herr Fütterer, wissen Sie dazu mehr?

    Darf eine öffentliche Institution Instagram, bzw. die angebotene Streamingfunktion einfach so nutzen? Oder muss zuvor von den Mitgliedern die schriftliche und widerrufbare Zustimmung erfolgen, weil ein Datentransfer außerhalb der EU stattfindet?

    Und: ja bitte, wenn es die Seite schon gibt, dann muss sie öffentlich sein. Der Youtube-Kanal ist es auch: youtube.com/@gemeindeeching2655/videos

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