Weniger Verfügungsmasse für Thaler

Die finanziellen Freiräume für Bürgermeister Sebastian Thaler sind in etwa halbiert worden. Mit deutlicher Mehrheit von 14:9 Stimmen reduzierte der Gemeinderat die Verfügungsmittel des Bürgermeisters, der seit gut einem Jahr rechtskräftig wegen Untreue im Amt vorbestraft ist.

Zwölf Gemeinderäte aus vier Fraktionen hatten parteienübergreifend den Antrag eingebracht. Dritter Bürgermeister Leon Eckert (Grüne) als Initiator hatte ihn damit begründet, dass zwischen Gemeinderat und Bürgermeister „ein Vertrauensverhältnis nicht mehr vorhanden“ sei.

Bisher erlaubte die Geschäftsordnung dem Bürgermeister „die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln bis zu einem Betrag von 75.000 Euro im Einzelfall“ ohne Konsultation des Gemeinderats. Überschreitungen einer Haushaltsstelle oder Ausgaben jenseits des Etats durfte er bis 50.000 Euro „freihändig“ entscheiden.

Diese Grenzwerte wurden nun halbiert. Die Entscheidungen in dieser Spanne zwischen alter und neuer Zuständigkeit müssen nun zur Abstimmung in den Gemeinderat.

Thaler fand die Neuerung daher eher kontraproduktiv. Gerade zum Jahreswechsel habe der Freistaat die Verfügungsmöglichkeiten für Kommunen deutlich erhöht. „Die Tendenz geht gerade in die gegensätzliche Richtung“, betonte er. Die Reduzierung der Spielräume für ihn würde „ein schnelles und unverzügliches Handeln der Gemeindeverwaltung wesentlich erschweren“, warnte er.

Durch die dann notwendige häufigere Einschaltung des Gemeinderats könnten etwa günstige Momente oder Bindefristen verpasst werden. „Somit würden durch die Reduzierung der Wertgrenzen voraussichtlich wirtschaftliche Nachteile für die Gemeinde entstehen“, betonte er.

Christoph Gürtner (FW) erinnerte den Bürgermeister daran, dass in Eching keine allgemeingültigen Verhältnisse mehr herrschten: „Sie sind vorbestraft, weil sie Ausgaben aus der Gemeindekasse genommen haben. Sie liegen im Rechtsstreit mit der Gemeinde.“

Und das laufende Disziplinarverfahren gegen den Bürgermeister vor der Landesanwaltschaft sei noch gar nicht abgeschlossen. Daher hätten „große Teile des Gremiums Bedenken bezüglich der Vertrauenswürdigkeit des Bürgermeisters“.

Thaler nannte den Antrag nun „rein politisch“ und verwies auf die finanziellen Bilanzen der Gemeinde in seiner Amtszeit, die er als glänzend zeichnete. „Inhaltlich können sie den Antrag nicht begründen“, sagte er.

Wenn aber der Gemeinderat einen engeren Verfügungsrahmen für ihn festlege, werde er das analog auch intern weitergeben und den Abteilungsleitern und Sachbearbeitern ebenfalls die finanziellen Befugnisse beschneiden. Die Zuständigkeit für die Vergabe von Aufträgen durch die Abteilungsleiter im Rathaus, die bisher bei 10.000 Euro lagen, sollten laut Thaler gerade intern auf 16.000 Euro erhöht werden, die bei Sachgebietsleitern von 4000 auf 8000 Euro.

Das werde er stattdessen nun reduzieren, das sei nur folgerichtig. Lena Haußmann (Grüne) wies dies als „fast schon Erpressung“ zurück. Beantragt sei einzig die Reduzierung beim Bürgermeister. „Zu den Verwaltungsmitarbeitern haben wir Vertrauen“, sagte Gürtner zu Thaler, „zu ihnen nicht“.

Herbert Hahner (SPD) sprach sich gegen den Antrag aus, der „nur rein symbolischen Wert“ besitze. Er streue „Sand ins Verwaltungsgetriebe ohne Mehrwert“. Dem Bürgermeister, den man treffen wolle, tue die Änderung nicht weh, nur die Verwaltungsarbeit werde erschwert.

Ein Lesermail

  1. Bravo!

    Wie man sieht, ist nach wie vor keinerlei Einsichtsfähigkeit bei Herrn Thaler erkennbar. M. E. sollten die Daumenschrauben bei unserem (Noch-)Bürgermeister jetzt deutlich angezogen werden. Konkret fällt mir dazu ein:

    1.) Kündigungen von und Abmahnungen an Gemeindebeschäftigte durch Herrn Thaler sind vorher dem Gemeinderat zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen.

    2.) Herr Thaler hat dem GR monatlich schriftlich darzulegen, was er an jedem Arbeitstag konkret getan hat, ob er im Rathaus anwesend war und wieviel Zeit er für die jeweilige Tätigkeit benötigt hat. Bei erheblichen Diskrepanzen und Zweifeln sollte bei ihm eine regelmäßige Zeitkontrolle der dienstlichen Tätigkeit stattfinden und vom GR überprüft und ggf. geahndet werden (soweit rechtlich zulässig).

    3.) Soweit es die DSGVO zulässt, sollte regelmäßig überprüft werden, ob gemeindeeigene technische Hilfsmittel (z.B. Dienstwagen, Diensttelefon und – handy) ausschließlich für dienstliche Zwecke von ihm genutzt werden.
    Schließlich gibt es von ihm auch eine „spezielle Arbeitsanweisung“ für eine (ehemalige) Gemeindebeschäftigte, in der die Nutzung des Diensttelefons und die Handhabung von Dienstgängen streng geregelt ist. Gleiches Recht für alle, oder? Oder sind Sie da anderer Meinung, sehr geehrter Herr Hahner?

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