Bravo!
Wie man sieht, ist nach wie vor keinerlei Einsichtsfähigkeit bei Herrn Thaler erkennbar. M. E. sollten die Daumenschrauben bei unserem (Noch-)Bürgermeister jetzt deutlich angezogen werden. Konkret fällt mir dazu ein:
1.) Kündigungen von und Abmahnungen an Gemeindebeschäftigte durch Herrn Thaler sind vorher dem Gemeinderat zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen.
2.) Herr Thaler hat dem GR monatlich schriftlich darzulegen, was er an jedem Arbeitstag konkret getan hat, ob er im Rathaus anwesend war und wieviel Zeit er für die jeweilige Tätigkeit benötigt hat. Bei erheblichen Diskrepanzen und Zweifeln sollte bei ihm eine regelmäßige Zeitkontrolle der dienstlichen Tätigkeit stattfinden und vom GR überprüft und ggf. geahndet werden (soweit rechtlich zulässig).
3.) Soweit es die DSGVO zulässt, sollte regelmäßig überprüft werden, ob gemeindeeigene technische Hilfsmittel (z.B. Dienstwagen, Diensttelefon und – handy) ausschließlich für dienstliche Zwecke von ihm genutzt werden.
Schließlich gibt es von ihm auch eine „spezielle Arbeitsanweisung“ für eine (ehemalige) Gemeindebeschäftigte, in der die Nutzung des Diensttelefons und die Handhabung von Dienstgängen streng geregelt ist. Gleiches Recht für alle, oder? Oder sind Sie da anderer Meinung, sehr geehrter Herr Hahner?
Guido Langenstück