Vor der Verankerung des „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (Isek)“ als formale Satzung will der Gemeinderat zunächst die Anlieger einbeziehen. Vorschlag von Bürgermeister Sebastian Thaler war gewesen, die Satzung für die Ortsentwicklung zu verabschieden und dann eine Informationsveranstaltung über die Inhalte für die betroffenen Grundstückseigentümer anzusetzen.
Die Umsetzung des „Isek“ ist bereits beschlossen und in der Ausarbeitung des Entwicklungskonzeptes gab es auch eine formale Bürgerbeteiligung. Konkret ausgetauscht haben sich Rathaus und Planer bislang allerdings nur mit Anliegern der Waagstraße, die inhaltlich ein Schwerpunkt der Entwicklungssteuerung sein soll.
Im gesamten „Isek“-Umgriff, der auch entlang der kompletten Bahnhofstraße reicht sowie den Kernbereich von Unterer und Oberer Hauptstraße sowie Danziger Straße und einige Straßen im Umfeld der Waagstraße umfasst, sind freilich wesentlich mehr Grundeigentümer betroffen.
Mit dem „Isek“ werden deren möglichen Plänen mit ihren Grundstücken oder Immobilien deutlich mehr Vorgaben auferlegt – andererseits können sie dafür auch üppige Zuschüsse und Steuervorteile abrufen, die es ohne „Isek“ nicht gäbe.
Nun hat der Gemeinderat einmütig beschlossen, vor dem nächsten Beschluss alle Grundeigentümer im Umgriff einzuladen. Die geplante Satzung kann dann Grundlage der Informationsveranstaltung sein, denn das Gremium hielt mit 19:1 Stimmen fest, die Festlegung der „Isek“-Satzung „zu beabsichtigen“.
In der Satzung wird neben dem Umgriff eben rechtsverbindlich geregelt, dass die Grundeigner die steuerlichen Vorteile einerseits abrufen können, die Gemeinde aber andererseits auf die Einhaltung der Konzeptziele pochen kann und wie sie die durchsetzt.