Kein Sportsponsoring für die Feuerwehr

Die finanzielle Unterstützung für den „WellPass“ darf das Rathaus Feuerwehrleuten nicht zukommen lassen. Das Finanzamt sähe nach Angaben der Gemeinde steuerliche Probleme, wenn die ehrenamtlichen Feuerwehrler derart unterstützt würden.

Die Gemeinde sponsert ihren Mitarbeitenden den „Wellpass“, mit dem es pauschalen Zutritt zu Einrichtungen für Sport und Fitness gibt. Gemeinderat Vincent Blank hat nun angeregt, die gleiche Vergünstigung auch den ehrenamtlichen Feuerwehrleuten im Dienst der Gemeinde zukommen zu lassen.

Das sei aber steuerrechtlich problematisch, hieß es aus der Gemeindeverwaltung. Gerade weil die Feuerwehrler ehrenamtlich tätig seien und folglich nicht im Dienstverhältnis zur Gemeinde stünden, könne eine derartige Zuwendung nicht über das Dienstrecht abgewickelt werden.

Somit wäre ein Zuschuss zum „WellPass“ nach Einschätzung des Rathauses „steuerrechtlich nicht zulässig und würde eine unzulässige Vorteilsgewährung darstellen“. Mit 8:2 Stimmen akzeptierte der Hauptausschuss des Gemeinderats die Argumentation und lehnte den Zuschuss für die Feuerwehr ab.

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