Lesermail zur „Brass Wiesn“

Ich erhielt vom Veranstalter der „Brass Wiesn“ in Eching, der Sonnenrot GmbH & Co. KG, am 07.08. eine Werbe-Email. Dort wird die „Brass Wiesn 2026“ damit beworben, Zitat: Mit den ersten Acts … auf der Hauptbühne geht’s schnurstracks Richtung bestes Blasmusik-Festival im Sommer 2026 – und es wird noch lauter, noch größer und mit noch mehr Gänsehautmomenten.“

Ich bin großer „Brass Wiesn“-Fan (ich war am vorletzten Wochenende von Donnerstag bis Samstag bei der „Brass Wiesn 2025“ dabei und hatte dort, trotz schlechtem Wetter, sehr viel Spaß gehabt). Ich sehe jedoch keine Notwendigkeit und habe dafür auch kein Verständnis, wenn diese Veranstaltung, wie vom Veranstalter angekündigt, zukünftig noch größer und lauter werden soll.

Das hat etwas mit gegenseitiger Rücksichtnahme zu tun. Bekanntlich findet während der „Brass Wiesn“ eine Dauerbeschallung des ganzen Ortes statt. Einerseits finde ich das für 4 Tage (3 Nächte) tolerierbar, andererseits sollten dem Veranstalter, der Sonnenrot GmbH, beim Genehmigungsbescheid der Gemeinde Eching für kommende „Brass Wiesn“ klare Grenzen hinsichtlich Größe und Lautstärke gesetzt werden.

Übrigens: Das Campinggelände neben der „Brass Wiesn“ sah am vorletzten Sonntag nach dem Festival wie eine Müllhalde aus. Etliche Campinggäste nutzten den Campingplatz offensichtlich als Entsorgungsplatz für ausgediente Möbel, Zelte und Grills. Natürlich muss die Sonnenrot GmbH das Gelände in einem besenreinen Zustand an die Gemeinde zurückgeben.

Aufgrund des asozialen Verhaltens einiger (vieler?) Übernachtungsgäste auf dem Campingplatz werden die Entsorgungskosten beim Ticketpreis logischerweise mit eingepreist. Bleibt die Frage, warum diejenigen „Brass Wiesn“-Besucher, die sich regelkonform verhalten, die Müllentsorgung für die asozialen Festivalbesucher mitbezahlen sollen.

Daher mein Vorschlag: Im Genehmigungsbescheid für die „Brass Wiesn 2026“ steht, dass das Mitbringen und Aufstellen von Zelten, Mobiliar, Grills usw. grundsätzlich untersagt ist und der Veranstalter verpflichtet wird, auf dem Campingplatz ein oder zwei große Schlafzelte und/oder Wohncontainer aufzustellen. Und dass die Einfahrt zum Campingplatz nur noch für Wohnmobile oder -anhänger erlaubt ist.

Ich denke, dass nur so verhindert werden kann, dass das Campinggelände nach der „Brass Wiesn 2026“ erneut ausschaut wie bisher nach der „Brass Wiesn“, nämlich wie eine Müllhalde. So könnte auch der Ticketpreis (auch für Einwohnertickets) eventuell etwas gesenkt werden.

Ich erhoffe mir intensive diesbezügliche Diskussionen im Gemeinderat und der Gemeindeverwaltung.

Guido Langenstück

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