Die Landesanwaltschaft hat gegen Bürgermeister Sebastian Thaler eine Disziplinarklage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München erhoben. Gefordert wird darin, seine monatlichen Dienstbezüge für 24 Monate um zehn Prozent zu kürzen.
Vorgeworfen werden dem Bürgermeister laut Aussage der Disziplinarbehöre „im Wesentlichen Verstöße gegen die (Straf-)Gesetze im Zusammenhang zum einen mit der Erstattung von Zahlungsverpflichtungen aus einem Zivilprozess und zum anderen mit der Mitwirkung an Auftragsvergaben trotz persönlicher Interessenskollisionen“.
Der erste Teil dieser Begründung bezieht sich auf die Abwicklung des Rechtsstreits um die Auseinandersetzung des Bürgermeisters am Echinger See 2018. Thaler ist diesbezüglich bereits strafrechtlich wegen Untreue verurteilt.
Er hatte seinerzeit die kompletten Gerichtskosten plus der Schadensersatzzahlung, zu der er im Zivilprozess verurteilt worden war, von der Gemeindekasse begleichen lassen. Das hatte das Amtsgericht in Teilen beanstandet und den Bürgermeister daher verurteilt.
Ergänzend zum rechtskräftigen Strafbefehl sieht die Landesanwaltschaft nun „eine disziplinarische Reaktion auf das Dienstvergehen zusätzlich zur Pflichtenmahnung und zur Wahrung des Ansehens des Berufsbeamtentums erforderlich“.
Weiterhin hat Thaler mehrere Gemeinde-Aufträge an das Unternehmen seines Schwagers vergeben, was dienstrechtlich nicht zulässig ist und von der Disziplinarbehörde als „persönliche Interessenskollision“ geahndet wurde.
Weitere Anklagen, die wohl in den vergangenen Monaten gegen Thaler bei der Staatsanwaltschaft erhoben wurden, haben sich offenbar als substanzlos erwiesen. Weder die Justiz noch die Disziplinarbehörde haben daraus weitere Delikte entnommen.
Beim Verwaltungsgericht ist bereits eine Klage des Gemeinderats gegen den Bürgermeister anhängig. Damit will sich die Gemeinde das unrechtmäßig ausgegebene Geld von Thaler zurückholen.
Thaler hat auf eine Anfrage um Stellungnahme bisher nicht reagiert.
(Alle Hintergründe und Entwicklungen stehen hier.)
Interessant ist auch die Frage, ob die Kürzung rückwirkend ist, denn wenn die Echinger bei der Kommunalwahl ein klares Votum gegen den Bürgermeister (falls er kandidiert) abgeben, gibt es keine 24 Monate, die man kürzen könnte.
Eine erneute Kandidatur würde nur zeigen, wie fern die Wahrnehmung von der Realität ist.
Laut Internetseite der Gemeinde hat Eching (Stand 31.12.24) 14.627 Einwohner. Bei einer Veranstaltung dieses Jahr im Bürgerhaus sagte Herr Thaler, dass Eching mit Zweitwohnsitzen über 15.000 Einwohner hat.
Mich würde interessieren, ob die Besoldung inkl. Zweitwohnsitze abgerechnet wird. Das würde ja dann etwa eine Verdoppelung seiner Bezüge bedeuten. Das sollte man doch einmal prüfen.
Kürzung der Bezüge für 24 Monate um 10 Prozent? Soll das eine wirksame Ahndung von Herrn Thalers kriminellen Handlungen durch seinen Dienstherrn sein? Einfach nur lächerlich!
Im Übrigen sei die Frage erlaubt, warum die Landesanwaltschaft fast 2 Jahre nach Thalers rechtskräftiger Verurteilung wg. Untreue benötigte, um eine m. E. so lächerliche Strafe nach dem Beamtenrecht beim Verwaltungsgericht zu beantragen.
Und es sei eine weitere Frage erlaubt: Bekanntlich hatte Thalers Raufereigeschichte lt. SZ-Bericht die Gemeinde über 72.000 € gekostet. Ebenso bekannt ist, dass die Anwaltskanzlei, die Thaler einen Persilschein für sein rechtswidriges Handeln (am 01.08.2018) am Echinger See ausgestellt hatte, 30.000 € an die Gemeinde zurückerstattet hatte. Macht nach Adam Riese eine offene Summe von ca. 42.000 €.
Die Restsumme versucht nun die Gemeinde (nach diesbezüglichem Gemeinderatsbeschluss), bei Thaler einzutreiben (es wurde bekanntlch Klage beim Verwaltungsgericht erhoben). Bevollmächtigter der Gemeinde ist 3. Bürgermeister Leon Eckert. Genau dieser Herr Eckert hatte aber auch der Kostenübernahme im Gemeinderat 2x zugestimmt, obwohl bei der 2. Abstimmung das zivilrechtliche Urteil des LG Landshut längst vorlag (Thaler hat das für ihn negative Gerichtsurteil dem Gemeinderat vorsätzlich verschwiegen).
Allerdings mahnte GR-Mitglied Georg Bartl, der das Urteil in Kopie in der 2. Sitzung dabei hatte und auf das Ergebnis hinwies, an, auch dieses Urteil – neben dem Persilschein der Anwaltskanzlei für Thaler – als weitere Entscheidungsgrundlage „pro/kontra Kostenübernahme“ zu berücksichtigen. Bartl wurde bekanntlich von der „bunten“ GR-Mehrheit überstimmt und so wurde munter für Thaler weitergezahlt (wohlgemerkt: Steuergelder).
Diejenigen GR-Mitglieder, die bei der 2. Abstimmung „pro Kostenübernahme“ votiert haben, haben m. E. grob fahrlässig gehandelt (Bartl hatte seine Bedenken ja vor (!) der Abstimmung artikuliert).
Daher kann sich keiner von diesen Herrschaften jetzt auf Ahnungslosigkeit oder Gutgläubigkeit berufen. M. E. sind auch die für ihr grob fahrlässiges Verhalten bei der 2. Abstimmung in Haftung zu nehmen. Bitte nicht vergessen: Alle GR-Mitglieder haben bei ihrer Vereidigung geschworen, Schaden von der Gemeinde (nicht von Thalers Girokonto) abzuwenden.
Als Echinger Steuerzahler bin zumindest ich nicht bereit, hinzunehmen, dass auch nur ein einziger Cent aus dieser Schmierenkommödie in mehreren Akten von mir bezahlt werden soll.
Im Übrigen verwundert mich der letzte Satz im Bachhuberschen Sachstandsbericht, nämlich „Thaler hat auf eine Anfrage um Stellungnahme bisher nicht reagiert“, überhaupt nicht. „Schuldeingeständnis“ ist für Sebastian Thaler offensichtlich ein Fremdwort.
Na ja, wenn unser (Noch-)Bürgermeister nicht auf Herrn Bachhubers Anfrage reagiert, so haben wir Bürger bald die Möglichkeit, Herrn Thaler persönlich zu befragen: Im Oktober finden in Eching und seinen angeschlossenen Ortsteilen Dietersheim und Günzenhausen die von Herrn Thaler geleiteten Bürgerversammlungen statt (siehe eching.de/news/buergerversammlung-2025). Wer die Chance, ihm dort Fragen zu seiner rechtskräftigen Verurteilung wg. Untreue und den offenen Beträgen zu stellen, versäumt, soll sich nachher bitte nicht beklagen, warum Eching zum Selbstbedienungsladen für Sebastian Thaler verkommen ist.
Mich würde auch interessieren, ob Thaler erwägt, nochmal als Bürgermeister zu kandidieren (am 8. März 2026 sind bekanntlich Kommunalwahlen in Bayern). Falls von ihm bis zu den Bürgerversammlungen keine diesbezügliche öffentliche Erklärung kommt, werde ich ihn bei der Bürgerversammlung damit konfrontieren.
Endlich!
Mehr will ich nicht mehr sagen.