Lesermail zum Artikel „Thaler sollen die Bezüge gekürzt werden“

Kürzung der Bezüge für 24 Monate um 10 Prozent? Soll das eine wirksame Ahndung von Herrn Thalers kriminellen Handlungen durch seinen Dienstherrn sein? Einfach nur lächerlich!

Im Übrigen sei die Frage erlaubt, warum die Landesanwaltschaft fast 2 Jahre nach Thalers rechtskräftiger Verurteilung wg. Untreue benötigte, um eine m. E. so lächerliche Strafe nach dem Beamtenrecht beim Verwaltungsgericht zu beantragen.

Und es sei eine weitere Frage erlaubt: Bekanntlich hatte Thalers Raufereigeschichte lt. SZ-Bericht die Gemeinde über 72.000 € gekostet. Ebenso bekannt ist, dass die Anwaltskanzlei, die Thaler einen Persilschein für sein rechtswidriges Handeln (am 01.08.2018) am Echinger See ausgestellt hatte, 30.000 € an die Gemeinde zurückerstattet hatte. Macht nach Adam Riese eine offene Summe von ca. 42.000 €.

Die Restsumme versucht nun die Gemeinde (nach diesbezüglichem Gemeinderatsbeschluss), bei Thaler einzutreiben (es wurde bekanntlch Klage beim Verwaltungsgericht erhoben). Bevollmächtigter der Gemeinde ist 3. Bürgermeister Leon Eckert. Genau dieser Herr Eckert hatte aber auch der Kostenübernahme im Gemeinderat 2x zugestimmt, obwohl bei der 2. Abstimmung das zivilrechtliche Urteil des LG Landshut längst vorlag (Thaler hat das für ihn negative Gerichtsurteil dem Gemeinderat vorsätzlich verschwiegen).

Allerdings mahnte GR-Mitglied Georg Bartl, der das Urteil in Kopie in der 2. Sitzung dabei hatte und auf das Ergebnis hinwies, an, auch dieses Urteil – neben dem Persilschein der Anwaltskanzlei für Thaler – als weitere Entscheidungsgrundlage „pro/kontra Kostenübernahme“ zu berücksichtigen. Bartl wurde bekanntlich von der „bunten“ GR-Mehrheit überstimmt und so wurde munter für Thaler weitergezahlt (wohlgemerkt: Steuergelder).

Diejenigen GR-Mitglieder, die bei der 2. Abstimmung „pro Kostenübernahme“ votiert haben, haben m. E. grob fahrlässig gehandelt (Bartl hatte seine Bedenken ja vor (!) der Abstimmung artikuliert).

Daher kann sich keiner von diesen Herrschaften jetzt auf Ahnungslosigkeit oder Gutgläubigkeit berufen. M. E. sind auch die für ihr grob fahrlässiges Verhalten bei der 2. Abstimmung in Haftung zu nehmen. Bitte nicht vergessen: Alle GR-Mitglieder haben bei ihrer Vereidigung geschworen, Schaden von der Gemeinde (nicht von Thalers Girokonto) abzuwenden.

Als Echinger Steuerzahler bin zumindest ich nicht bereit, hinzunehmen, dass auch nur ein einziger Cent aus dieser Schmierenkommödie in mehreren Akten von mir bezahlt werden soll.

Im Übrigen verwundert mich der letzte Satz im Bachhuberschen Sachstandsbericht, nämlich „Thaler hat auf eine Anfrage um Stellungnahme bisher nicht reagiert“, überhaupt nicht. „Schuldeingeständnis“ ist für Sebastian Thaler offensichtlich ein Fremdwort.

Na ja, wenn unser (Noch-)Bürgermeister nicht auf Herrn Bachhubers Anfrage reagiert, so haben wir Bürger bald die Möglichkeit, Herrn Thaler persönlich zu befragen: Im Oktober finden in Eching und seinen angeschlossenen Ortsteilen Dietersheim und Günzenhausen die von Herrn Thaler geleiteten Bürgerversammlungen statt (siehe eching.de/news/buergerversammlung-2025). Wer die Chance, ihm dort Fragen zu seiner rechtskräftigen Verurteilung wg. Untreue und den offenen Beträgen zu stellen, versäumt, soll sich nachher bitte nicht beklagen, warum Eching zum Selbstbedienungsladen für Sebastian Thaler verkommen ist.

Mich würde auch interessieren, ob Thaler erwägt, nochmal als Bürgermeister zu kandidieren (am 8. März 2026 sind bekanntlich Kommunalwahlen in Bayern). Falls von ihm bis zu den Bürgerversammlungen keine diesbezügliche öffentliche Erklärung kommt, werde ich ihn bei der Bürgerversammlung damit konfrontieren.

Guido Langenstück

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