Laut Internetseite der Gemeinde hat Eching (Stand 31.12.24) 14.627 Einwohner. Bei einer Veranstaltung dieses Jahr im Bürgerhaus sagte Herr Thaler, dass Eching mit Zweitwohnsitzen über 15.000 Einwohner hat.
Mich würde interessieren, ob die Besoldung inkl. Zweitwohnsitze abgerechnet wird. Das würde ja dann etwa eine Verdoppelung seiner Bezüge bedeuten. Das sollte man doch einmal prüfen.
Paul Kuffner
Sehr geehrter Herr Kuffner,
ich erlaube mir, Sie bezüglich Ihrer Aussage, dass das Gehalt unseres (Noch-)Bürgermeisters verdoppelt wird, zu korrigieren: Erste Bürgermeister werden lt. bayerischem Beamtenbesoldungsgesetz nach Besoldungsgruppe B entlohnt. Hat eine Gemeinde maximal 14.999 Einwohner, erhält der Kommunalwahlbeamte eine Besoldung gem. Tabelle in B2, darüber B3.
Das B2-Grundgehalt beträgt aktuell 8.860,51 €, das B3-Grundgehalt 9.369,71 € (als PDF leicht find- und herunterladbar). Daher kann von einer Verdoppelung von Thalers Gehalt nicht die Rede sein.
Übrigens: Eine Höhergruppierung von B2 nach B3 erfolgt erst im darauffolgenden Jahr, nachdem die 15.000 Einwohner-Grenze erreicht oder überschritten wurde, also in Thalers Fall am 01.01.2026.
Mit freundlichen Grüßen
Guido Langenstück