Lesermail zum Artikel „Thaler sollen die Bezüge gekürzt werden“

Sehr geehrter Herr Vierthaler,

Ihre Frage ist leicht zu beantworten: Eine rückwirkende Kürzung der Bezüge gibt es (leider) nicht. Ich habe mir diese Frage genauso gestellt wie Sie und deshalb einen ehemaligen Bürgermeister aus einer der Nachbargemeinden, der ein Fachmann für Beamtendienstrecht ist, diesbezüglich befragt. Seine Antwort: Disziplinarrechtliche Kürzungen der Dienstbezüge sind bei Beamten nur bei zukünftigen Dienstbezügen möglich.

Im Fall unseres (Noch-)Bürgermeisters Sebastian Thaler wird es noch lange dauern, bis es tatsächlich eventuell dazu kommt, denn die Landesanwaltschaft hat ihren Antrag ja (leider) erst jetzt beim Verwaltungsgericht gestellt (siehe der Bachhubersche Bericht zum Thema).

Bis es zu einer Verhandlung kommt, werden Monate, wenn nicht gar Jahre vergehen. Und selbst wenn das Verwaltungsgericht dem Antrag der Landesanwaltschaft folgt, hat Herr Thaler noch die Möglichkeit, gegen dieses Urteil in Revision zu gehen (wovon ich bei ihm grundsätzlich ausgehe, weil er bisher kein Gerichtsurteil sofort akzeptiert hat).

Wie ich bereits gestern hier schrieb, hält sich mein Verständnis für die Tatsache, dass die Landesanwaltschaft fast zwei Jahre nach der strafrechtlichen Verurteilung Thalers durch das Amtsgericht Freising und Rechtskraft des Urteils benötigte, um disziplinarische Maßnahmen gegen den Kommunalwahlbeamten Thaler beim Verwaltungsgericht zu beantragen, in sehr überschaubaren Grenzen.

Wie dem auch sei: Thaler wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht von einer Kürzung seiner Dienstbezüge für 2 Jahre um 10 % betroffen sein.

Mit freundlichen Grüßen
Guido Langenstück

Ein Lesermail

  1. Sehr geehrter Herr Langenstück,

    Ihren Ausführungen ist zu entnehmen, dass Sebastian Thaler wohl kaum von geschorenen Bezügen betroffen sein wird.

    Oder werden bei der Ermittlung der Höhe der Bezüge auch sonstige Einnahmen, wie beispielsweise Mieteinnahmen berücksichtigt? Ich denke in diesem Zusammenhang an die von ihm aus der Erbmasse der Gemeinde von Herrn L. kurz vor dessen Ableben herausgekauften Immobilie zum Schnäppchenpreis.

    Freundliche Grüße
    Ingrid Brandstetter

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