Sollte Bürgermeister Sebastian Thaler bei der Kommunalwahl im März 2026 nicht wieder antreten, ist die beantragte Disziplinarstrafe der Landesanwaltschaft wohl Makulatur. Die Aufsichtsbehörde hat beim Verwaltungsgericht beantragt, die monatlichen Dienstbezüge des Bürgermeisters für 24 Monate um zehn Prozent zu kürzen.
Eine derartige Disziplinarmaßnahme würde mit dem Kalendermonat beginnen, der auf die Rechtskraft der Entscheidung folgt, eine rückwirkende Kürzung der Dienstbezüge ist nicht vorgesehen. Bis es überhaupt zum Termin von dem Verwaltungsgericht kommt und angesichts danach möglicher Rechtsmittel ist es ausgeschlossen, dass die Strafe bis April 2026, dem Ende der Amtszeit, greifen würde.
Offen ist freilich noch, ob Thaler am 8. März 2026 wieder kandidiert. SPD, Grüne, ÖDP und Echinger Mitte, die ihn 2016 und 2020 unterstützt hatten, haben mittlerweile andere Kandidaten nominiert. Als amtierender Bürgermeister könnte Thaler allerdings mit lediglich zehn Unterstützerunterschriften einer noch zu bildenden Wählergruppe zur Wiederwahl antreten.
2024 hat Thaler begleitend zu seinem Job im Rathaus ein „Excellenz-Studium“ an einer internationalen Privat-Universität aufgenommen. Das war allgemein als Sprungbrett für seine Karriere nach dem kommunalen Wahlamt interpretiert worden. Damals war allerdings auch noch nicht klar, ob seine strafrechtlich geahndeten Verfehlungen im Amt mit einer Amtsenthebung geahndet würden.
Tritt Thaler 2026 nicht wieder an – oder wird er nicht wieder gewählt -, hätte er noch keine Pensionsansprüche aus seinem Wahlamt erworben. Sein Amtsantritt, bedingt durch die damals noch außertourige Bürgermeisterwahl 2016, war am 1. September 2016.
Beim turnusmäßigen Ausscheiden am 30. April 2026 würden ihm gerade vier Monate fehlen, um mit einer Dienstzeit von zehn Jahren eine Pension aus seinem kommunalen Wahlamt in Höhe von 35 Prozent der letzten Bezüge zu erwerben. Werden die zehn Jahre nicht erreicht, muss die Gemeinde einen ausscheidenden Bürgermeister in der Rentenversicherung für seine Dienstzeit nachversichern.
Anhand der Gemeindegröße Echings wird der Bürgermeister in der Bayerischen Besoldungsordnung unter B2 eingestuft, was ein reguläres Gehalt von 8860,51 Euro monatlich bedeutet. Die bei der Bürgerversammlung geäußerte Mitteilung, dass Eching nun 15.000 Einwohner überschritten hätte, ist vorerst rein gemeindeintern und für die Besoldung nicht relevant.
Maßgeblich für die Einstufung ist die vom Landesamt für Statistik jeweils zum 30.06. fortgeschriebene Einwohnerzahl und die ist aktuell mit 14.738 festgestellt. Ab 15.001 amtlich festgestellten Einwohnern würde der Bürgermeister in Besoldungsgruppe B3 mit einem monatlichen Grundgehalt von 9369,71 Euro hochgestuft.
Jedenfalls ist mir eine Nichtbestrafung durch die Landesanwaltschaft wesentlich lieber, als dass Sebastian Thaler nochmal antritt und womöglich am 8. März 2026 abermals als 1. Bürgermeister von Eching für 6 Jahre mehrheitlich gewählt wird.
Falls dem so sein sollte, fallen mir spontan zwei Zitate ein:
1.) Bertolt Brecht: „Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihren Schlächter selber.“
2.) Albert Einstein: „Das Weltall und die Dummheit der Menschheit sind unendlich. Bei Ersterem bin ich mir nicht ganz sicher.“