Rathaus zieht gegen Containeranlage vor Gericht

Die Gemeinde will gegen die Baugenehmigung für eine Containeranlage an der Fürholzer Straße klagen. Dort soll nach den Antragsunterlagen eine Asylbewerberunterkunft für 234 Personen entstehen.

Der Gemeinderat hatte den Antrag ungeachtet der geplanten Nutzung aus baurechtlichen Gründen abgelehnt. Das Landratsamt sieht diese Ablehnung jedoch als rechtlich nicht vertretbar an, der Bauherr habe einen Rechtsanspruch auf Genehmigung.

Das Landratsamt als übergeordnete Baugenehmigungsbehörde, das in der Regel im Benehmen mit der Gemeinde handelt, hat in dem Fall daher das ablehnende gemeindliche Votum durch eine Genehmigung ersetzt. Dagegen will das Rathaus nun klagen.

Mit 18:6 Stimmen entschied der Gemeinderat, die Klagefrist durch Klageerhebung zu wahren und einen Rechtsbeistand einzuschalten. Mit dessen Einschätzung der Verfahrenskosten und der Erfolgsaussichten soll die Klage dann auf Wiedervorlage ins Gremium.

Gegen die Pläne wurde mittlerweile auch eine online-Petition gestartet.

Ein Lesermail

  1. Als Vertreter des Flüchtlingshelferkreises Eching war ich letzte Woche beim „Runden Tisch“ im Landratsamt Freising (der „Runde Tisch“ findet nahezu monatlich dort statt).

    Aufgrund der anhaltenden Diskussion über die geplante Containeranlage im Ort fragte ich die für die Akquirierung neuer Flüchtlingsunterkünfte im Lkr. Freising verantwortliche Abteilungsleiterin, ob die Initiative für dieses Projekt vom Landratsamt ausginge. Die Dame verneinte meine Frage mit der Begründung, dass momentan kein weiterer Bedarf für neue Flüchtingsunterkünfte im Landkreis bestehe (zumal in der Zeppelinstraße im Gewerbegebiet Neufahrn/Eching (unweit von Aldi) bald eine neue Unterkunft für ca. 250 Flüchtlinge eröffnet wird).

    Lt. Aussage der Abteilungsleiterin im Landratsamt handelt sich hier um ein reines Investorenprojekt, welches wohl nur zur Renditegewinnung des Investors entstehen soll.

    Nichtsdestotrotz teile ich die Auffassung des Landratsamts, dass der Bauantragsteller für das Containerdorf grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Baugenehmigung hat. Ob der geplante Standort in der Fürholzer Straße (Mischgebiet Eching-Nord) ein idealer Standort für potentiell nach Eching kommende Flüchtlinge ist, steht auf einem anderen Blatt.

    Die ablehnende Haltung unserer Verwaltung und der Gemeinderatsmehrheit mit der Begründung, Eching hätte jetzt schon überdurchschnittlich viele Flüchtlinge im Vergleich zu anderen Kommunen im Landkreis FS aufgenommen, halte ich für ein Scheinargument. Dann sollte fairerweise auch kommuniziert werden, dass die Flüchtlingsunterkunft in der Fuchsbergstraße in Günzenhausen (gehört zu Eching) zum 28.02.26 geschlossen und zum Jahresbeginn 2026 eine neue Unterkunft in der Zeppelinstraße im Gewerbegebiet Neufahrn/Eching eröffnet wird. Die Zeppelinstraße liegt im Gemeindegebiet von Neufahrn.

    Ich hoffe, dass bei der Diskussion über das Containerdorf in der Fürholzer Straße zukünftig alle dafür und dagegen sprechenden Sachargumente abgewogen werden. Halbwahrheiten nützen niemandem etwas. Sie kosten nur Geld, wenn die Sache vor Gericht ausgefochten wird, und zwar Steuergelder.

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