Stellungnahme von Bürgermeister Sebastian Thaler:
„Eine Gemeinderatsklausur findet in Eching seit 2017 jedes Jahr im Herbst statt. Hierbei werden Zukunftsthemen der Gemeinde, aktuelle Projekte, Investitionen und der Stellen- und Haushaltsplan vorbesprochen. Dieses Forum hat sich in den letzten neun Jahren als sehr zielführende Abstimmung zwischen Gemeinderat und Gemeindeverwaltung etabliert. In diesem Jahr nahmen alle Amtsleiter/innen und 16 der 24 Ratsmitglieder aus allen Fraktionen an der Klausur teil – dies zeigt die allgemeine Akzeptanz dieses Formats.
Im Rahmen der Klausur werden keine Beschlüsse gefasst. Nach Art. 47 BayGO beschließt der Gemeinderat nur in ordnungsgemäß einberufenen Sitzungen. Ferner gibt Art. 52 BayGO vor, dass die Sitzungen grundsätzlich öffentlich durchzuführen sind. Zu erwähnen sei an der Stelle auch, dass die Ratsmitglieder für die Teilnahme an der anderthalbtägigen Klausur kein Sitzungsgeld erhalten.
Die geäußerten Vorwürfe über unsere Klausurtagung und über die Gemeinderatsmitglieder möchte ich hier entschieden zurückweisen. Ganz im Gegenteil: Im Rahmen der Klausur hatten wir eine über Fraktionsgrenzen hinweg gute und zielführende Diskussionskultur.
Eching ist nicht die einzige Gemeinde, die eine jährliche Gemeinderatsklausur durchführt, auch unsere Nachbarn in Neufahrn machen dies und mit uns ganz viele andere Kommunen. Ich persönlich finde es extrem wichtig und wertvoll, sich in diesem Gremium auch einmal außerhalb der offiziellen Sitzungen mit fester Tagesordnung zusammenzusetzen und über die strategische Ausrichtung der Gemeinde zu debattieren.
Eine Gemeinde kann sich nur dann zukunftsfähig entwickeln, wenn wir uns genau diesen Raum für Ideen und Gestaltung geben, wie im Rahmen einer solchen Tagung. Die 16 anwesenden Ratsmitglieder, meine Kolleginnen und Kollegen aus der Verwaltung und auch ich selbst haben hierfür gerne einen Freitagnachmittag und einen Samstag investiert, da uns die Entwicklung der Gemeinde wichtig ist und wir uns dafür verantwortlich fühlen.“
Weiterhin fordert die Gemeinde, die folgende Formulierung zu löschen: „unterläuft die glasklare Rechtslage der Öffentlichkeit von Beratungen.“ Eine Klausurtagung sei keine formelle Sitzung des Kommunalgremiums (Art. 47 BayGO) und somit nicht in der BayGO geregelt. Durch die Einberufung einer Klausurtagung werde somit keine Rechtslage unterlaufen.
Meine Anmerkung: Ich habe ausdrücklich nicht formuliert, dass die Gemeinde gegen den zitierten Artikel der Gemeindeordnung verstoße. Eben durch die Deklarierung als Klausurtagung tut sie das erkennbar nicht. Daher meine Einschätzung, dass die übergeordnete Forderung nach Öffentlichkeit unterlaufen werde. Das ist keine rechtliche Einschätzung, sondern eine faktische.
Die Gemeinde bin ich! (L’État, c’est moi!)
Dieser Ludwig XIV. zugeschriebene Satz trifft auf den Leserbrief unseres Bürgermeisters in vollem Umfang zu. Herr Thaler kann sich längst nicht mehr anmaßen, für die Gemeinde zu sprechen. Zu überdrüssig sind die Bürger und Bürgerinnen mittlerweile dieses Bürgermeisters und auch in Teilen des noch amtierenden Gemeinderats.
Seine Attitüde, sich als „die Gemeinde“ darzustellen, passt bestens zu seinem Verhalten als Echinger Sonnenkönig. Als bereits Vorbestrafter und von der eigenen Gemeinde Verklagter (es sind noch weitere Klagen im Gange) stünde es Herrn Thaler besser zu Gesicht, „fein stille“ zu sein.
Die Einschätzung der Klausurtagung von Herrn Bachhuber teilen wir in vollem Umfang.
Annette und Dr. Andreas Erb