Limits für Wahlplakate

Für die Aufstellung von Wahlplakaten hat sich der Gemeinderat neue Vorgaben gegeben. Wahlwerbung darf nun für alle Wahlen von der Europawahl bis zu einem Bürgerentscheid maximal sechs Wochen vor dem Wahltermin beginnen. Maximale Plakatgröße ist DIN-A1, größere Plakate und Banner sind nicht zugelassen.

Zudem wurde die Vorschrift dahingehend erweitert, dass sie nicht mehr nur für Werbeanlagen gilt, die im öffentlichen Raum aufgestellt sind, sondern auch, wenn sie „in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwirken bzw. vom öffentlichen Raum aus sichtbar sind“. Damit sind die Regularien nun auch für Werbung auf Privatgrund anwendbar.

Aufgestellt werden dürfen je Gruppierung maximal 25 Plakate, bei Kommunalwahlen mit ihren vier unterschiedlichen Wahlen maximal 60. Die Neuregelung wurde mit 18:5 Stimmen beschlossen.

Kritisiert wurde dabei insbesondere von CSU und SPD das Vorgehen der FW im aktuellen Kommunalwahlkampf, die schon seit Wochen ein großes Banner aufgestellt haben. Ihr Fraktionssprecher und Bürgermeisterkandidat Christoph Gürtner sagte, man habe damit nur die aktuelle Regelungslücke ausgenutzt.

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