Limits für Wahlplakate

Für die Aufstellung von Wahlplakaten hat sich der Gemeinderat neue Vorgaben gegeben. Wahlwerbung darf nun für alle Wahlen von der Europawahl bis zu einem Bürgerentscheid maximal sechs Wochen vor dem Wahltermin beginnen. Maximale Plakatgröße ist DIN-A1, größere Plakate und Banner sind nicht zugelassen.

Zudem wurde die Vorschrift dahingehend erweitert, dass sie nicht mehr nur für Werbeanlagen gilt, die im öffentlichen Raum aufgestellt sind, sondern auch, wenn sie „in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwirken bzw. vom öffentlichen Raum aus sichtbar sind“. Damit sind die Regularien nun auch für Werbung auf Privatgrund anwendbar.

Aufgestellt werden dürfen je Gruppierung maximal 25 Plakate, bei Kommunalwahlen mit ihren vier unterschiedlichen Wahlen maximal 60. Die Neuregelung wurde mit 18:5 Stimmen beschlossen.

Kritisiert wurde dabei insbesondere von CSU und SPD das Vorgehen der FW im aktuellen Kommunalwahlkampf, die schon seit Wochen ein großes Banner aufgestellt haben. Ihr Fraktionssprecher und Bürgermeisterkandidat Christoph Gürtner sagte, man habe damit nur die aktuelle Regelungslücke ausgenutzt.

Ein Lesermail

  1. Da ist er wieder, der mahnende Zeigefinger der Überregulierung, um von den wichtigen Themen abzulenken.

    Interessanterweise hat sich Gemeinderat Bartl erst dann echauffiert, als der Stein des Anstoßes, ein Bauzaunbanner auf einem privaten Feld Richtung Hollern stand. Davor, als es noch auf einem privaten Grundstück an einem landwirtschaftlichen Weg zum Hollerner See angesiedelt war, hatte er es wohl nicht gesehen. Die SPD anscheinend auch nicht, war aber gleich so erregt, das man einen abfälligen Post auf Facebook beisteuerte.

    Ins Rollen kam es, als Herr Bartl die Freien Wähler „rügte“. Unklar, ob als Gemeinderat, Fraktionsvorsitzender, im Namen der CSU (als Nicht-Mitglied) oder Privatperson.

    Am Ende kann man nur feststellen, dass die Freien Wähler das Recht dazu hatten, da die bisherige Satzung von 2001 es nicht verboten hatte. Es ist dann durchaus interessant, wie schnell das Thema durch den Bürgermeister in einer schriftlichen Aufforderung mündete, das Banner zu entfernen. Zusätzlich wurde es umgehend auf die Tagesordnung des Gemeinderats gesetzt. Noch bevor die eigene Verwaltung und das Landratsamt den Freien Wählern recht gab.

    Auch er scheint sich nicht mit Satzungen und geltendem Recht vorab zu beschäftigen. Aber das kennen wir in Eching bereits. Nach Pippi Langstrumpf gilt bei ihm wohl „2 x 3 macht 4, Widdewiddewitt und Drei macht Neune! Ich mach‘ mir die Welt, Widdewidde wie sie mir gefällt…“

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