Lesermail zum Artikel „Limits für Wahlplakate“

Da ist er wieder, der mahnende Zeigefinger der Überregulierung, um von den wichtigen Themen abzulenken.

Interessanterweise hat sich Gemeinderat Bartl erst dann echauffiert, als der Stein des Anstoßes, ein Bauzaunbanner auf einem privaten Feld Richtung Hollern stand. Davor, als es noch auf einem privaten Grundstück an einem landwirtschaftlichen Weg zum Hollerner See angesiedelt war, hatte er es wohl nicht gesehen. Die SPD anscheinend auch nicht, war aber gleich so erregt, das man einen abfälligen Post auf Facebook beisteuerte.

Ins Rollen kam es, als Herr Bartl die Freien Wähler „rügte“. Unklar, ob als Gemeinderat, Fraktionsvorsitzender, im Namen der CSU (als Nicht-Mitglied) oder Privatperson.

Am Ende kann man nur feststellen, dass die Freien Wähler das Recht dazu hatten, da die bisherige Satzung von 2001 es nicht verboten hatte. Es ist dann durchaus interessant, wie schnell das Thema durch den Bürgermeister in einer schriftlichen Aufforderung mündete, das Banner zu entfernen. Zusätzlich wurde es umgehend auf die Tagesordnung des Gemeinderats gesetzt. Noch bevor die eigene Verwaltung und das Landratsamt den Freien Wählern recht gab.

Auch er scheint sich nicht mit Satzungen und geltendem Recht vorab zu beschäftigen. Aber das kennen wir in Eching bereits. Nach Pippi Langstrumpf gilt bei ihm wohl „2 x 3 macht 4, Widdewiddewitt und Drei macht Neune! Ich mach‘ mir die Welt, Widdewidde wie sie mir gefällt…“

Andreas Vierthaler

Lesermail verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert