Bei seiner Nominierung zum Bürgermeisterkandidat von „Mega“ äußerte sich Sebastian Thaler erstmals in den nun über vier Jahre laufenden Untersuchungen auch zu seiner Verurteilung wegen Untreue zu Lasten der Gemeinde. Seine Stellungnahme im Wortlaut:
„Die drei Jahre Verfahrensdauer waren eine harte Zeit für mich, die ich nur dank meiner Familie durchgestanden habe. Am Ende war ich bereit, eine Geldstrafe zu akzeptieren, um dieses Kapitel endlich abzuschließen, in der Hoffnung, dass auch in der Gemeinde wieder Frieden einkehrt.
Ich hätte gerne früher öffentlich Stellung bezogen, weil ich das auch als Bürger von einem Politiker so erwartet hätte, aber meine Anwälte rieten mir davon dringend ab. Ich bin gerne bereit, diese Situation, die mich sehr belastet hat, in persönlichen Gesprächen zu erläutern.
Der Vorwurf lautete auf Untreue wegen Unterlassung hinsichtlich eines Betrages von ca. 8.400 €. Diese Zahlung habe ich nicht selbst veranlasst und der Betrag landete auch nicht auf meinem Konto. Zum Zeitpunkt der Zahlung gingen alle Verantwortlichen in der Gemeindeverwaltung einschließlich Gemeinderatsmitgliedern und meiner Vertreterin sowie ich davon aus, dass diese Abwicklung korrekt sei, da wir uns auf die rechtliche Einschätzung der Rechtsanwaltskanzlei verlassen hatten, die die Gemeinde seit 45 Jahren betreute.
Ich mache keiner der aktiv handelnden Personen einen Vorwurf, da sie sich wie ich auch auf das Rechtsgutachten dieser Kanzlei verlassen haben. Die Kanzlei war nicht bereit, sich in meinem Verfahren zu äußern, hat der Gemeinde jedoch mittlerweile 30.000 EUR erstattet und damit aus meiner Sicht die fehlerhafte Beratung eingestanden.
Was mich menschlich sehr enttäuscht hat, ist, dass sich alle diese Personen nach Bekanntwerden der Vorwürfe umgehend von mir abgewandt haben und mir die alleinige Verantwortung zugemessen haben. Begleitend wurden weitere Vorwürfe gegen mich erhoben, die alle entkräftet wurden.
Dass man meine Frau und mich bezichtigte, unser damals wenige Monate alter Sohn würde nicht in geordneten Verhältnissen aufwachsen und daraufhin das Jugendamt vor der Tür stand, war schockierend für uns, die nach so vielen Jahren des Kinderwunsches endlich eine Familie haben durften. Diesem Unmut habe ich dann bei einer Weihnachtsfeier des Gemeinderats Luft verschafft, wofür ich mich bereits mehrfach entschuldigt habe und es hiermit erneut tue.
Ich habe daher lange überlegt, ob ich mich in diesem Umfeld nochmals zur Wahl stellen will. Ja, ich habe einen Fehler gemacht, wahrscheinlich nicht nur einen. Ich bin weiterhin bereit, Verantwortung für die Gemeinde zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen, im Positiven wie im Negativen.
Gerade in solch schwierigen Situationen benötigt man Durchhaltevermögen und mir war es wichtig, die Gemeinde weiterhin professionell zu führen und nicht einfach aufzugeben. Aus dieser harten Zeit habe ich viel gelernt und bin am Ende daran gewachsen.“
Wie funktioniert eine Entschuldigung? Sicher nicht so wie hier.
Warum und vor allem bei wem muss man sich entschuldigen? Bei Personen, bei denen man sich „verschuldigt“ hat.
Und wie? Indem man die Person oder Personen, bei denen man sich verschuldigt hat, um Entschuldigung bittet. Es steht einem nicht selber zu, sich zu entschuldigen.
Warum? Ein Beispiel. Eine Person, nennen wir sie S., bricht einer anderen Person, nennen wir sie B., mit einem Hieb ins Gesicht zwei Schneidezähne ab. Damit hat S. sich verschuldigt.
B. hat Schmerzen und Kosten. S. wiederum hat eine schlechte Reputation. Die möchte S. loswerden und entschuldigt sich öffentlich, so dass alle anderen Menschen die „Reue“ mitbekommen.
Und B.? B. hat noch immer Schmerzen und Kosten, ist nach wie vor die Person, an der sich S. verschuldigt hat. Kann sich das ändern? Die Schmerzen und Kosten wohl nicht, aber die Schuld. Diese kann S. nur von B. genommen werden, B. kann S. entschuldigen – vorausgesetzt, S. bittet darum.
Es ist mir vollkommen klar, heutzutage „entschuldigt“ sich jeder selbst und geht dann davon aus, dass alles „wieder gut“ ist, „… ich habe mich doch entschuldigt“, aber wirklich entschuldigen kann nur der, bzw. können nur die Geschädigten.
Was wir hier sehen, ist in meinen Augen „Reue zeigen“ und hoffen, dass das Wahlvolk sich mit weiteren leeren Worten einlullen lässt und dem „armen Opfer“ Bürgermeister auch im März wieder die Stimme gibt. Das ist in meinen Augen der einzige Grund für die „Reue“: Stimmenfang.
Ich vermute, die vielen Dinge, die gelernt wurden, sind, dass man sich auch auf dem Dorf, mit viel Rückhalt beim Wahlvolk, nicht einfach so bereichern darf, sondern das doch im Verborgenen tun muss, wenigstens um den Anschein zu wahren.
Ist auch besser so!
Thaler-typische Täter-Opfer-Umkehr.
Einen dezidierten Kommentar dazu erspare ich der geneigten Leserschaft der echinger-zeitung.de.