Lesermail zum Artikel „‚Dringend benötigte politische Erneuerung‘“

Bravo!

Sollte es, wie vor der letzten Kommunalwahl 2020 geschehen, zu einer Podiumsdiskussion mit den Bgm.-Kandidaten im Bürgerhaus kommen, kann ich den Vieren nur empfehlen, nur dann zu kommen, wenn sichergestellt ist, dass Sebastian Thaler nicht als Mitbewerber um den Bgm.-Posten mit auf der Bühne sitzt und ebenfalls eingeladen wurde.

Ob Thaler tatsächlich nochmal antreten darf, erfahren wir am 20.01. abends im Rathaus: Tagung der Wahlkommission. Bekanntlich benötigt Thaler mit seiner neuen „Mega“-Gruppierung mindestens 180 Unterstützer-Unterschriften (bis zum 19.01.26). Sollte er die bis zum Stichtag nicht bekommen (was ich hoffe), ist er aus dem Rennen.

Die Sitzung der Wahlkommission beginnt um 19 Uhr und sie ist öffentlich. Da die Wahlleiterin Herrn Thaler bis zum 30.04.26 hierarchisch unterstellt ist, empfehle ich den wahlberechtigten Echinger Bürgerinnen und Bürgern, am 20.01. um 19 Uhr ins Rathaus zu gehen und die Sitzung der Wahlkommission zu verfolgen.

Im Übrigen empfehle ich, die Stellungnahme (Lesermail) von Frau Malenke (ehem. Bgm.-Stellvertreterin von Herrn Thaler) vom 29.12.25 zu lesen.

Guido Langenstück

2 Lesermails

  1. Im Gegenteil, Herr Langenstück!

    Sollte er kandidieren dürfen, wäre es doch wunderbar, wenn er auf der Bühne harten Fragen ausgesetzt wäre. Unbedingt sollten da alle erscheinen, das wäre doch sehr interessant.

    Und vor allem sollten die Echinger Bürger zahlreich erscheinen. Könnte aber natürlich auch sein, dass Herr Thaler, leider, leider, wieder kurz vorher einen Entschuldigungsgrund findet, um nicht erscheinen zu müssen.

    1. Sehr geehrte Frau Fung,

      grundsätzlich kann ich Ihrer Argumentation folgen. Aber: Bei einer Podiumsdiskussion sind nur die Diskutanten oben auf der Bühne redeberechtigt.

      M. E. wäre es gut, wenn aus dem Publikum Fragen an die Bgm.-Kandidaten gestellt werden dürfen. Es ist ja wohl kaum zu erwarten, dass Thalers Mitbewerber dem Noch-Bürgermeister besonders unangenehme Fragen stellen.

      Zu Ihrem letzten Satz: Ihre Mutmaßung ist nicht ganz unbegründet: Herr Thaler hatte seinen Gerichtstermin (Strafverfahren) beim Amtsgericht Freising bekanntlich in der Nacht vor der Verhandlung (per Telefax) platzen lassen, weil er angeblich nicht verhandlungsfähig war.

      MfG
      Guido Langenstück

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