Lesermail zum Artikel „Kein subventioniertes Grundstück für den Bürgermeister“

Wieso darf sich ein Bürgermeister nicht für das Echinger Wohnbaulandmodell
bewerben?

Meine Frau und ich haben uns für ein bestehendes Haus auf einem Erbbaurechtsgrundstück der Gemeinde beworben. Eine solche Bewerbung ist vertraulich zu behandeln und der Gemeinderat ist über Inhalte nichtöffentlicher Sitzungen gem. Art 20 i.V.m. Art. 52 BayGO zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ich halte mich an diese Pflicht und kann daher im Folgenden nur auf Sachverhalte eingehen, die bereits unerlaubterweise von anderen Personen öffentlich bekanntgegeben wurden.

Auch als Bürgermeister bin ich Bürger dieser Gemeinde mit den gleichen Rechten und Pflichten und erwarte daher einfach nur, gleichbehandelt zu werden, wie alle anderen Bewerber. Unsere Bewerbung wurde von der Gemeindeverwaltung im 4-Augen-Prinzip geprüft und uns wurde bestätigt, dass wir die Kriterien erfüllen.

Wir sind aktuell Eigentümer von zwei Wohnungen mit 45 und 53 qm in Eching. Dies ist laut Wohnbaulandmodell kein Ausschlusskriterium, da die Größe dieser Wohnungen jeweils unter der Grenze von 80 qm für einen Dreipersonenhaushalt liegt (siehe Ziffer 1.5 der Kriterien).

Zudem wollen wir unseren Mietern nicht kündigen, da wir selbst einmal aufgrund Eigenbedarfs eine Wohnung verloren haben und diese Situation niemandem antun wollen. Da sich nach Angaben des Verkäufers des Hauses in drei Monaten kein weiterer Interessent gefunden hat, der die gemeindlichen Kriterien erfüllt, ist es sehr wahrscheinlich, dass das Haus an die Gemeinde als Erbbaurechtsgeber zurückfällt.

In diesem Fall muss die Gemeinde den Wert des Hauses entschädigen und mangels weiterer Interessenten ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Gemeinde das Haus nur zu einem geringeren Preis weiterveräußern kann.

Ich habe das Echinger Wohnbaulandmodell 2019 nach Jahrzehnten wieder aufleben lassen und seither durfte ich insgesamt 78 Bauparzellen an glückliche Familien vergeben. Dies war zu meinem Amtsantritt 2016 mein Hauptversprechen und das habe ich gehalten.

Meine Frau und ich sind 2016 nach Eching gezogen und wir wohnen seither zur Miete. In der Gemeinde fühlen wir uns wohl, unser Sohn besucht den örtlichen Kindergarten und wir möchten hier langfristig bleiben. Deshalb sind wir seit zehn Jahren auf der Suche nach einem bezahlbaren Eigenheim, wie viele andere Familien auch.

Alternativ haben wir uns für eine Eigentumswohnung im Neubaugebiet Böhmerwaldstraße und für eine Bauparzelle in Günzenhausen beworben, was der Gemeinderat ebenfalls ablehnte. Ist es nicht nachvollziehbar, dass wir uns wie andere junge Familien gerne ein eigenes Zuhause aufbauen wollen?

Bereits 2021 wollten wir uns für das Wohnbaulandmodell bewerben. Auf massiven Druck aus der Echinger SPD haben wir um des Friedens willen auf eine Bewerbung verzichtet, worüber wir uns noch heute ärgern. Am Ende blieben sogar zwei Bauparzellen im Baugebiet Dietersheim Südost übrig, die dann entgegen dem Gedanken des Wohnbaulandmodells höchstbietend versteigert wurden.

Im Übrigen hat auch Echings früherer Bürgermeister Dr. Joachim Enßlin, der Vater dieses Wohnbaulandmodells, seinerzeit ein vergünstigtes Baugrundstück der Gemeinde erhalten. Aus meiner Sicht ist dies auch völlig legitim.

Eine Gemeinde und auch ein Gemeinderat sollten sich doch eigentlich freuen, wenn der Bürgermeister sich zur Gemeinde bekennt und sesshaft wird. Im Gemeinderat sind mehrere Personen, die ein vergünstigtes Erbbaurecht oder Baugrundstück durch die Gemeinde erhalten haben. Ich gehe davon aus, dass diese die entsprechenden Kriterien seinerzeit erfüllt haben, und somit ist dies aus meiner Sicht auch rechtens.

Fraglich ist jedoch, warum der Gemeinderat im Fall meiner Familie einmal mehr ein anderes Maß anlegt, aber sollte dies zum finanziellen Nachteil der Gemeinde erfolgen? Meine Frau und ich erwarten keine Besserstellung, aber auch keine Schlechterstellung nach dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.

Sebastian Thaler

4 Lesermails

  1. Thaler, der Familienmensch

    Die Enttäuschung von Herrn Thaler, trotz seines geringen Einkommens nicht bei den Personen zu sein, welche vergünstigtes Bauland erhalten, ist verständlich. Es ist nach der Ablehnung des Zuschusses für Stoffwindeln, den Herr Thaler beantragt hat, als er Vater wurde, eine weitere himmelschreiende Ungerechtigkeit.

    Darüber kann auch nicht hinwegtäuschen, dass die Schwester Thalers und sein Schwager ein vergünstigtes Baugrundstück in Dietersheim Südost erhalten haben, obwohl beide nicht ortsansässig waren. Auch Herr Glaser, der Bruder von Thalers Frau, wurde ja durch Gemeindeaufträge, welche unrechtmäßig vergeben wurden, bedacht.

    Da wird auch verständlich, dass er offenbar versucht hat, in Dietersheim am Ortsrand Wiesenland zum günstigen Preis aufzukaufen.

    Für die Leute vom Bündnis Sebastian Thaler (BST), aka Mega, ist dies unerheblich.

    Annette und Dr. Andreas Erb

  2. Wenn jemand mit einem Monatsbrutto von über 10.000 EUR und einem geschätzten verfügbaren Netto von ca. 6.700 EUR, zudem mit Immobilienbesitz (wenn auch unter 80 qm durch Aufteilung in zwei Einheiten) Anspruch auf geförderten Wohnraum hat, dann stimmt etwas nicht mit den Vergabekriterien. Und das meine ich nicht nur konkret für den Bgm., sondern für alle.

    Ich bin sowieso grundsätzlich gegen diese Art von Förderung, wie sie in den letzten Jahren lief. „Dank” der EU wurde das Thema Einheimischenmodell ad absurdum geführt. Ein Haus zu besitzen, ist immer Luxus, und ich will das nicht mit meinen Steuern mitfinanzieren.

    Viele, die hierzu beitragen müssen, können sich selbst kein Haus leisten, obwohl sie angeblich zu „reich“ sind, um selbst von einer Förderung profitieren zu können.

    Die einzige Lösung, die ich für unterstützenswert halte, ist der Erwerb von Wohnungen durch die Gemeinde und die Vermietung an nachweislich finanzschwache Menschen. Mit regelmäßiger Einkommens- und Vermögensüberprüfung.

  3. Der amtierende Echinger Bürgermeister beschwert sich über das Echinger Wohnbaumodell. Dass ich das noch erleben darf. Toll!

    Ich verweise auf die Vergaberichtlinie der Gemeinde Eching vom 20.08.2021, unterschrieben vom 1.Bürgermeister Sebastian Thaler und nur von diesem.
    Punkt 8.1
    Ein Rechtsanspruch auf Ausweisung und auf Zuteilung von Baugrundstücken im Wohnbaugebiet besteht nicht.
    Punkt 8.4
    Die Entscheidung des Gemeinderats ist nicht anfechtbar.

    Was regen Sie sich eigentlich auf? Schon wieder ein Eigentor, finden Sie nicht?

  4. Herr Thaler,

    ich erinnere mich an ein Gespräch am Seefest der Wasserwacht, kurz bevor man sich das erste Mal für das Echinger Baulandmodell bewerben konnte. Damals haben Sie Ihren Gesprächspartnern, unter anderem mir, gesagt, dass wir uns gar nicht bewerben brauchen, nachdem wir Ihnen das ungefähre Einkommen mitgeteilt haben. Daraufhin war das Modell für uns in weiter Ferne.

    Warum sollten Echinger Ihnen diesen Vorteil zugestehen, obwohl Sie andere daran gehindert haben? Sie verdienen jetzt mit Sicherheit mehr.

    Seit Jahren drehen Sie Ihre Aussagen und Taten so hin, wie Sie es gerade brauchen. Hauptsache, es nutzt Ihnen.

    Jetzt stellen Sie sich wieder mit einem verdrehten Rechtsverständnis und grotesker Ethik als Opfer da. Regelmäßig stoßen Sie Echinger Bürger, vor allem vielen, die sich über Jahrzehnte oder Zeit ihres Lebens im Ort engagiert haben, vor den Kopf.

    Permanent werden von Ihnen eigene Maßstäbe angelegt. Wenn das Pendel gegen Sie schwingt, kommt das große „Mimimi“.

    Sie hatten fast 10 Jahre Zeit, mit Integrität, Ehrlichkeit und Engagement für die Allgemeinheit zu punkten. Stattdessen gilt ihr Fokus nur Ihnen, Ihrer Familie und den Ihnen nahestehenden Personen. Sie sind kein Bürgermeister für die Mehrheit, denn die haben Sie verloren, wie der Entzug der Gefolgschaft durch Ihre früheren Unterstützer zeigt.

    Wer für Offenheit und Transparenz wirbt, hätte sich auch schon viel früher zu einer Kandidatur bekannt und nicht auf den letzten Drücker. Vielleicht sieht Ihre Zukfunt in der aktuellen wirtschaftlichen Lage auf dem freien Markt trotz Studium nicht mehr ganz so rosig aus? Denn sobald man sich online über Sie informiert, könnten Arbeitgebern oder Geschäftspartnern durchaus Zweifel kommen.

    Oder ist es die Pension, die Sie sich sichern möchten, wenn Sie wieder kandidieren? Viele haben Sie aufgegeben und das ist sicher mit Recht.

    Andreas Vierthaler

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