„Mega“ scheitert an den eigenen Hausaufgaben
Gegen den Wahlvorschlag der neuen Wählergruppe „Mega“ habe ich Einspruch eingelegt. Der Grund ist banal, aber entscheidend: Grundlegende Regeln des Wahlrechts wurden missachtet.
Weder wurde die Aufstellungsversammlung ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht, noch die gesetzlich vorgeschriebene Drei-Tages-Frist eingehalten – und das gleich mehrfach. Wer demokratische Verantwortung übernehmen will, sollte zumindest die Spielregeln kennen, nach denen Demokratie funktioniert.
Ein Wahlvorschlag, der nicht rechtswirksam zustande kommt, bleibt auch dann unzulässig, wenn man ihn „Mega“ nennt.
Der Wahlausschuss steht nun vor einer einfachen Entscheidung:
Recht und Gesetz anwenden – oder ein politisches Experiment auf Kosten der Wahlordnung zulassen.
Torsten Wende