Gegen die Zulassung der Kandidaten der neuen Wählerliste „Mega“ zur Kommunalwahl im März ist bei der Wahlleitung der Gemeinde Einspruch eingelegt worden. Die Nominierung sei nicht rechtskonform erfolgt, moniert Torsten Wende, Alt-Bürgermeister der Nachbargemeinde Haimhausen und mittlerweile Echinger.
„Mega“ hatte sich zum Jahresende reichlich überraschend konstituiert. Ebenso überraschend wurde die Nominierungsversammlung elf Tage später wiederholt. Der Bürgermeisterkandidat von „Mega“, Sebastian Thaler, der bislang alle Mitteilungen der Gruppe gezeichnet hat, versicherte, eine erneute Nominierungsversammlung sei „ohnehin geplant gewesen, um die Gemeinderatsliste final aufzustellen“.
Nur „um einem möglichen Formfehler vorzubeugen“, habe man dabei auch Thaler erneut als
Bürgermeisterkandidat nominiert. In Thalers Darstellung habe der „mögliche Formfehler“ darin gelegen, dass „Mega“ bei der ersten Nominierung „auch Anhänger und Unterstützer“ abstimmen habe lassen; tatsächlich seien jedoch nur Mitglieder stimmberechtigt.
Wende rügt nun einen gänzlich anderen „Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben zur ordnungsgemäßen Aufstellung der Bewerber“. Für ihn sei durch Art und Termin der Einladung der gesetzlich vorgeschriebene Zwang zur Öffentlichkeit nicht erfüllt.
Bei neuen Wählergruppen müssten zur Nominierungsversammlung alle Wahlbürger angesprochen werden, interpretiert er die gesetzlichen Vorgaben. „Mega“ habe aber zur ersten Versammlung faktisch überhaupt nicht öffentlich geladen; zur zweiten dann unzureichend und mit völlig untauglichem zeitlichen Vorlauf.
Die Öffentlichkeit der Aufstellungsversammlung und die Teilhaberechte der gesamten Wahlberechtigten seien „wesentliche Grundsätze des demokratischen Wahlverfahrens“, so Wende in seinem Einspruch, Verstöße dagegen berührten „den Kernbereich des Wahlrechts“.
In jedem Fall aber könnten Unterstützerunterschriften für „Mega“, die derzeit geleistet werden können, nicht gezählt werden, sofern sie vor der zweiten Nominierungsversammlung abgegeben worden seien, argumentiert Wende. Nachdem davor keine rechtmäßige Nominierung stattgefunden habe, hätten Unterstützer hier Listen blanko unterschrieben, was nicht zulässig sei.
Nach der ersten Nominierung hatte „Mega“ mitgeteilt, man habe „Bürgermeister Sebastian Thaler und eine Liste mit 17 Personen für die Kommunalwahl am 8. März nominiert“. Namen von dieser Liste wurden nicht genannt. Nach der zweiten Nominierung umfasste die nun namentlich aufgeführte Kandidatenliste 12 Personen, die man laut „Mega“-Mitteilung nun „final aufgestellt“ habe.
Dies widerspreche dem Grundsatz, „dass Unterstützerunterschriften nur für einen endgültigen, konkret feststehenden Wahlvorschlag mit benannten Bewerbern geleistet werden dürfen“, so Wende. Bei der Gemeinderatsliste habe es zwischen den beiden Nominierungsversammlungen definitiv Veränderungen gegeben.
Am kommenden Montag, 19.01., um 12 Uhr würde die Frist zur Unterschrift für eine Unterstützung von „Mega“ enden. Am Dienstag, 20.01., tagt der Wahlausschuss der Gemeinde, der die Zulässigkeit der Wahlvorschläge feststellt, unter anderem anhand der Zahl der Unterstützerunterschriften; auch der Einspruch Wendes wird dabei wohl gewürdigt werden.
In einem Rechtsstaat gilt immer noch die Unschuldsvermutung. Die besagt, dass der einer Straftat Verdächtigte oder Beschuldigte nicht seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen muss.
Ein Ausschluss von der Wahl ist in der Regel nur bei sehr schweren Straftaten und nach einer rechtskräftigen Verurteilung vorgesehen. Wenn etwas nicht rechtens gelaufen ist, muss dies erst bewiesen werden.
Herr Müller,
ich unterstelle dem Wahlausschuss nichts, sondern weise auf mögliche rechtliche Folgen hin, falls ein rechtswidriger Wahlvorschlag zugelassen würde.
Rechtliche Prüfung ist kein „Druck“, sondern Bestandteil eines funktionierenden Rechtsstaats. Über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben entscheidet nicht die Meinung, sondern das Gesetz.
Der Wahlvorschlag der neuen Wählergruppe Mega verstößt gegen gesetzliche Vorschriften. Auch wenn’s ihnen nicht gefällt…
Herzliche Grüße
Torsten Wende
Herr Wende, der Schreiber dieses Artikels, unterstellt in meinen Augen im letzten Abschnitt, dass der Wahlausschuss bei Zulassung des Wahlvorschlages von „Mega“ gegen Recht und Gesetz verstoßen würde. Das ist in meinen Augen der Versuch, den Wahlausschuss im Vorfeld der Entscheidung in undemokratischer Weise zu beeinflussen.
Im übrigen wurden alle gesetzlichen Vorgaben, entgegen der Unterstellungen von Herrn Wende, erfüllt.
Der Artikel zeigt meiner Ansicht nach durch den Duktus, in dem er geschrieben ist, auch, dass es Herrn Wende nicht wirklich um politischen und demokratischen Diskurs geht.
„Mega“ scheitert an den eigenen Hausaufgaben
Gegen den Wahlvorschlag der neuen Wählergruppe „Mega“ habe ich Einspruch eingelegt. Der Grund ist banal, aber entscheidend: Grundlegende Regeln des Wahlrechts wurden missachtet.
Weder wurde die Aufstellungsversammlung ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht, noch die gesetzlich vorgeschriebene Drei-Tages-Frist eingehalten – und das gleich mehrfach. Wer demokratische Verantwortung übernehmen will, sollte zumindest die Spielregeln kennen, nach denen Demokratie funktioniert.
Ein Wahlvorschlag, der nicht rechtswirksam zustande kommt, bleibt auch dann unzulässig, wenn man ihn „Mega“ nennt.
Der Wahlausschuss steht nun vor einer einfachen Entscheidung:
Recht und Gesetz anwenden – oder ein politisches Experiment auf Kosten der Wahlordnung zulassen.