Wäre denn das von Ihnen eingereichte Testament des Herrn L. überhaupt zum Zug gekommen, wenn nicht die Gemeinde, sondern Sie und Ihre Frau Hauptbegünstigte gewesen wären? Immerhin gab es zwei weitere notarielle Testamente, in denen die in Baden-Württemberg lebenden Verwandten von Herrn L. als Haupterben eingesetzt waren.
In Bayern ist die Rechtsprechung jedoch so, dass das Testament zum Zug kommt, in welchem die Kommune als Hauptbegünstigte eingesetzt ist. Oder wollen Sie sich mit Ihren Äußerungen jetzt auch noch über die Rechtsprechung in Bayern lustig machen?
Sie hatten über 5 Jahre Zeit, um das Hotel Huberwirt rentabel zu nutzen. Geschehen ist hier bisher nichts, wenn man von den mittlerweile gestiegenen Verwaltungs- und Instandhaltungskosten absieht. Umso länger eine wirtschaftlich rentable Nutzung auf sich warten lässt, umso teurer und unrentabler die Investition, die immerhin aus dem Vermögen der Gemeinde bezahlt wurde. Daran ändern auch die von Ihnen aufgeführten Vorwände nichts.
Ähnlich gestaltet sich die Entwicklung von Wohnbaumodellen auf Grundstücken der Gemeinde, die weder den Bedürfnissen der Zielgruppe noch denen von Investoren entsprechen.
Das kommt einem Verbrennen von Echinger Steuergeld und Vermögen gleich.
Ingrid Brandstetter