Der amtierende Echinger Bürgermeister beschwert sich über das Echinger Wohnbaumodell. Dass ich das noch erleben darf. Toll!
Ich verweise auf die Vergaberichtlinie der Gemeinde Eching vom 20.08.2021, unterschrieben vom 1.Bürgermeister Sebastian Thaler und nur von diesem.
Punkt 8.1
Ein Rechtsanspruch auf Ausweisung und auf Zuteilung von Baugrundstücken im Wohnbaugebiet besteht nicht.
Punkt 8.4
Die Entscheidung des Gemeinderats ist nicht anfechtbar.
Was regen Sie sich eigentlich auf? Schon wieder ein Eigentor, finden Sie nicht?
Georg Fütterer