Lesermail zum Artikel „‚Mega‘-Liste wird angefochten“

Herr Müller,

ich unterstelle dem Wahlausschuss nichts, sondern weise auf mögliche rechtliche Folgen hin, falls ein rechtswidriger Wahlvorschlag zugelassen würde.

Rechtliche Prüfung ist kein „Druck“, sondern Bestandteil eines funktionierenden Rechtsstaats. Über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben entscheidet nicht die Meinung, sondern das Gesetz.

Der Wahlvorschlag der neuen Wählergruppe Mega verstößt gegen gesetzliche Vorschriften. Auch wenn’s ihnen nicht gefällt…

Herzliche Grüße
Torsten Wende

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