Sehr geehrter Herr Müller,
Sie schreiben, alle gesetzlichen Vorgaben wurden erfüllt. Nur ein kleines Beispiel: Auf der 2. Mega-Versammlung wurde vom Publikum gefragt, ob sich die Kandidaten vorstellen können. Das wurde von der Versammlungsleiterin Frau Thaler verneint und so wurde mit 7 Stimmen die Liste gewählt.
Jetzt geben Sie sich zu erkennen mit Listenplatz 2. Das ist nur ein Beispiel, das nicht gesetzeskonform ist.
Recht auf Kritik ist kein Angriff auf die Demokratie – sondern ihr Kern. Wer rechtliche Einwände vorsorglich als „Beeinflussung“ diskreditiert, möchte offenbar lieber ohne Diskussion entscheiden lassen.
Josef Gerber