Herr Wende, der Schreiber dieses Artikels, unterstellt in meinen Augen im letzten Abschnitt, dass der Wahlausschuss bei Zulassung des Wahlvorschlages von „Mega“ gegen Recht und Gesetz verstoßen würde. Das ist in meinen Augen der Versuch, den Wahlausschuss im Vorfeld der Entscheidung in undemokratischer Weise zu beeinflussen.
Im übrigen wurden alle gesetzlichen Vorgaben, entgegen der Unterstellungen von Herrn Wende, erfüllt.
Der Artikel zeigt meiner Ansicht nach durch den Duktus, in dem er geschrieben ist, auch, dass es Herrn Wende nicht wirklich um politischen und demokratischen Diskurs geht.
Wolfgang Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
Sie schreiben, alle gesetzlichen Vorgaben wurden erfüllt. Nur ein kleines Beispiel: Auf der 2. Mega-Versammlung wurde vom Publikum gefragt, ob sich die Kandidaten vorstellen können. Das wurde von der Versammlungsleiterin Frau Thaler verneint und so wurde mit 7 Stimmen die Liste gewählt.
Jetzt geben Sie sich zu erkennen mit Listenplatz 2. Das ist nur ein Beispiel, das nicht gesetzeskonform ist.
Recht auf Kritik ist kein Angriff auf die Demokratie – sondern ihr Kern. Wer rechtliche Einwände vorsorglich als „Beeinflussung“ diskreditiert, möchte offenbar lieber ohne Diskussion entscheiden lassen.
Sehr geehrter Herr Müller,
haben Sie hellseherische Fähigkeiten? Wie kommen Sie zu der Behauptung „Im übrigen wurden alle gesetzlichen Vorgaben, entgegen der Unterstellungen von Herrn Wende, erfüllt.“?
Diese Bewertung obliegt ausschließlich dem am kommenden Dienstag tagenden Wahlausschuss.
Im Übrigen erkenne ich im letzten von Herrn Wende geschriebenen Absatz keinerlei Unterstellung gegenüber dem Wahlausschuss. Herr Wende schrieb „Der Wahlausschuss steht nun vor einer einfachen Entscheidung: Recht und Gesetz anwenden – oder ein politisches Experiment auf Kosten der Wahlordnung zulassen“. Mit dieser Aussage hat Herr Wende uneingeschränkt recht.
Zu Ihrer Info: Herr Wende war 18 Jahre lang der Erste Bürgermeister unserer Nachbargemeinde Haimhausen (und, im Gegensatz zu Herrn Thaler, skandalfrei und nicht wg. Untreue vorbestraft).
MfG
Guido Langenstück