Wir wohnen seit 1968 in Eching und konnten bisher im Ort keinen Schäfflertanz erleben.
Dieser Auftritt der Schäffler war einmalig für uns und für Eching, ein sog. Mega-Auftritt.
Leider wurde dieses Kultur- und Traditions-Ereignis von politischen Kulturbanausen gestört. Viele der anwesenden Zuschauer fanden diese Störung unverschämt. Politik hatte hier nichts zu suchen.
Ludwig Aichinger
Sehr geehrter Herr Binder,
Sie schreiben „Man darf vieles. Man muss nicht alles tun. Zwischen diesen beiden Sätzen liegt der Unterschied zwischen Rechthaberei und Anstand.“
Wenn mal nur Herr Thaler diesen beiden Sätzen treu gefolgt wäre. Dann stünde Eching jetzt nicht vor diesem von ihm verursachten Scherbenhaufen.
Sehr geehrter Herr Aichinger,
wieso behaupten Sie so etwas?
Ich weiss nicht, auf welcher Veranstaltung Sie waren? Ihre Darstellung entbehrt jeglicher Tatsache.
Wenn Sie sich nicht auf den Schäfflertanz konzentrieren konnten, liegt das doch an Ihnen.
Werter Herr Aichinger,
wie Sie schreiben, war das ein sogenannter Mega-Auftritt. Ganz richtig, war doch der Auftritt von Herrn Thaler bestellt und von ihm während dieser Zeit eine Sonderöffnungszeit des Rathauses verfügt worden.
Von Anhängern der Gruppe „Mega“, der Unterstützergruppe Thalers, wurde während der Veranstaltung für die Unterschriftenabgabe im Rathaus geworben, leider insbesondere bei der älteren Generation auch erfolgreich.
Wir empfanden dies als ungehörig und unverschämt. Durch die wenigen Plakate, welche allerhöchstens bei genauem Hinschauen als eine optische Beeinträchtigung gewertet werden konnten, wurden weder die Veranstaltung noch wir gestört.
Das mit Kunst und Kultur ist so eine Sache. Ai Weiwei: „Alles ist Kunst. Alles ist Politik.“
Annette und Dr. Andreas Erb
Tatsächlich, Herr Aichinger?
Ich war dabei und habe niemanden gesehen, der oder die den Schäfflern ihren Auftritt vermiest haben.
Ich habe nur eine Handvoll Leute gesehen, die mit Plakaten ihren Unmut über Herrn Thalers Anwesenheit zum Ausdruck brachten.
Wenn Sie damit Probleme haben, empfehle ich Ihnen, als Gute-Nacht-Lektüre Art 5, Satz 1 GG zu lesen.
Art. 5 GG regelt, was erlaubt ist. Er sagt nichts darüber, was klug, taktvoll oder dem Anlass angemessen ist.
Wer bei jeder Gelegenheit reflexhaft das Grundgesetz zitiert, ersetzt Argumente gern durch Paragraphen.
Man darf vieles. Man muss nicht alles tun.
Zwischen diesen beiden Sätzen liegt der Unterschied zwischen Rechthaberei und Anstand.