Gegen die Zulassung der Kandidaten der neuen Wählerliste „Mega“ zur Kommunalwahl im März sind bei der Wahlleitung der Gemeinde zwei Einsprüche eingelegt worden. Rechtsverstöße bei der Nominierung sehen Torsten Wende, Alt-Bürgermeister der Nachbargemeinde Haimhausen und mittlerweile Echinger, und Josef Gerber, „Urgestein“ der FW und Kandidat auf deren Gemeinderatsliste.
„Mega“ hatte sich zum Jahresende reichlich überraschend konstituiert. Ebenso überraschend wurde die Nominierungsversammlung elf Tage später wiederholt. Der Bürgermeisterkandidat von „Mega“, Sebastian Thaler, der bislang alle Mitteilungen der Gruppe gezeichnet hat, versicherte, eine erneute Nominierungsversammlung sei „ohnehin geplant gewesen, um die Gemeinderatsliste final aufzustellen“.
Nur „um einem möglichen Formfehler vorzubeugen“, habe man dabei auch Thaler erneut als
Bürgermeisterkandidat nominiert. In Thalers Darstellung habe der „mögliche Formfehler“ darin gelegen, dass „Mega“ bei der ersten Nominierung „auch Anhänger und Unterstützer“ abstimmen habe lassen; tatsächlich seien jedoch nur Mitglieder stimmberechtigt.
Wende rügt nun einen gänzlich anderen „Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben zur ordnungsgemäßen Aufstellung der Bewerber“. Für ihn sei durch Art und Termin der Einladung der gesetzlich vorgeschriebene Zwang zur Öffentlichkeit nicht erfüllt.
Bei neuen Wählergruppen müssten zur Nominierungsversammlung alle Wahlbürger angesprochen werden, interpretiert er die gesetzlichen Vorgaben. „Mega“ habe aber zur ersten Versammlung faktisch überhaupt nicht öffentlich geladen; zur zweiten dann unzureichend und mit völlig untauglichem zeitlichen Vorlauf.
Die Öffentlichkeit der Aufstellungsversammlung und die Teilhaberechte der gesamten Wahlberechtigten seien „wesentliche Grundsätze des demokratischen Wahlverfahrens“, so Wende in seinem Einspruch, Verstöße dagegen berührten „den Kernbereich des Wahlrechts“.
In jedem Fall aber könnten Unterstützerunterschriften für „Mega“, die derzeit geleistet werden können, nicht gezählt werden, sofern sie vor der zweiten Nominierungsversammlung abgegeben worden seien, argumentiert Wende. Nachdem davor keine rechtmäßige Nominierung stattgefunden habe, hätten Unterstützer hier Listen blanko unterschrieben, was nicht zulässig sei.
Nach der ersten Nominierung hatte „Mega“ mitgeteilt, man habe „Bürgermeister Sebastian Thaler und eine Liste mit 17 Personen für die Kommunalwahl am 8. März nominiert“. Namen von dieser Liste wurden nicht genannt. Nach der zweiten Nominierung umfasste die nun namentlich aufgeführte Kandidatenliste 12 Personen, die man laut „Mega“-Mitteilung nun „final aufgestellt“ habe.
Dies widerspreche dem Grundsatz, „dass Unterstützerunterschriften nur für einen endgültigen, konkret feststehenden Wahlvorschlag mit benannten Bewerbern geleistet werden dürfen“, so Wende. Bei der Gemeinderatsliste habe es zwischen den beiden Nominierungsversammlungen definitiv Veränderungen gegeben.
Gerber rügt in seinem Einspruch ebenfalls die mangelhafte Einladung und weist zudem darauf hin, dass bei der Nominierung nicht festgestellt worden sei, wer stimmberechtigt sei. Ebenso habe man nicht feststellen können, wer tatsächlich abgestimmt habe. Das widerspräche dem Grundsatz transparenter Nominierung.
Und schließlich hätten sich die dann nominierten Kandidaten auch nicht vorgestellt. Ein entsprechender Wunsch aus dem Publikum sei von Versammlungsleiterin Marlen Thaler abgewiesen worden. Somit sei „eine informierte und freie Willensbildung nicht möglich gewesen“.
Am kommenden Montag, 19.01., um 12 Uhr würde die Frist zur Unterschrift für eine Unterstützung von „Mega“ enden. Am Dienstag, 20.01., tagt der Wahlausschuss der Gemeinde, der die Zulässigkeit der Wahlvorschläge feststellt, unter anderem anhand der Zahl der Unterstützerunterschriften; auch die Einsprüche werden dabei wohl gewürdigt werden.
(update 17.01., 19 h: Der bisherige Bericht über den Einspruch von Torsten Wende wurde um den weiteren Einspruch Josef Gerbers ergänzt. Der ursprüngliche Bericht, auf den sich die Lesermails bis 17.01., 19 h, beziehen, steht hier)