Lesermail zum Artikel „‚Mega‘-Liste wird angefochten“

In einem Rechtsstaat gilt immer noch die Unschuldsvermutung. Die besagt, dass der einer Straftat Verdächtigte oder Beschuldigte nicht seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen muss.

Ein Ausschluss von der Wahl ist in der Regel nur bei sehr schweren Straftaten und nach einer rechtskräftigen Verurteilung vorgesehen. Wenn etwas nicht rechtens gelaufen ist, muss dies erst bewiesen werden.

Hannelore Wittmann

Ein Lesermail

  1. Sehr geehrte Frau Wittmann,

    ich bin kein Jurist, aber hier geht es ja nicht um die Frage einer strafbaren Handlung, sondern um die Frage, ob die Mega-Liste ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Dies hat die Wahlkommission zu klären, nicht mehr und nicht weniger.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Tobias von Wangenheim

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