Sehr geehrte Frau Wittmann,
ich bin kein Jurist, aber hier geht es ja nicht um die Frage einer strafbaren Handlung, sondern um die Frage, ob die Mega-Liste ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Dies hat die Wahlkommission zu klären, nicht mehr und nicht weniger.
Mit freundlichen Grüßen,
Tobias von Wangenheim