Ich hatte in meiner Antwort auf den Leserbrief von Herrn Wende zum Artikel bezüglich der Anfechtung der „Mega“-Liste deutlich gemacht, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden. Herr Torsten Wende antwortete mir, dass diese dennoch nicht eingehalten worden wären, auch wenn mir dies nicht gefalle. Ähnlich argumentierte Herr Josef Gerber in einer direkten Antwort an mich.
Die Liste „Mega“ wurde unter Abstimmung mit der Kommunalaufsicht im Landratsamt zur Wahl zugelassen.
Offensichtlich war meine Kenntnis der Kommunalgesetzgebung aber besser als diejenige der beiden Herren, die beide in ihren Schreiben den Eindruck erweckten, sie seien Experten auf diesem Gebiet. Der eine langjähriger ehemaliger Bürgermeister, der andere Mitbewerber um einen Posten im Gemeinderat.
Ich denke aber, gute Kenntnis des Kommunalrechts ist keine schlechte Eigenschaft, wenn man sich, so wie auch ich, zur Wahl für einen Posten im Gemeinderat stellt.
Wolfgang Müller