Lesermail zum Artikel „‚Mega‘ ist zur Wahl zugelassen“

Herr Hösl,

sind Sie der Meinung, dass ein wegen Untreue vorbestrafter Bürgermeister und Amtsträger (240 Tagessätze, mit Eintrag im Führungszeugnis und BZR), gewählt werden sollte?

Derzeit verklagt die Gemeinde Eching vor dem Verwaltungsgericht München den eigenen, amtierenden Bürgermeister auf Zahlung bzw. Erstattung von mehreren zehntausend Euro, die bis heute nicht den Weg zurück in die Gemeindekasse gefunden haben.

Torsten Wende

2 Lesermails

  1. Herr Richter,

    ist es in Ordnung, wenn ein Bürgermeister einen von ihm privat verursachten Schaden aus der Gemeindekasse begleichen lässt?

  2. Wir können uns glücklich schätzen, dass die in Eching Stimmberechtigten ihre Stimme in eigener Verantwortung dem Kandidaten ihrer Wahl in der Wahlkabine geben können und derjenige Kandidat als gewählt gilt, der die Mehrzahl der Stimmen erhalten hat, und nicht durch Verlautbarungen in Sozialen Medien und in Leserbriefen in diesem und ähnlichen Blättern.

    Ich glaube nicht, dass es Echinger Bürger, sowohl von auswärtigen Leserbriefschreibern als auch von Kandidaten anderer Listen, nötig haben, in teils unflätiger Weise Wahlhinweise zu erhalten. Meine Meinung.

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