Lesermail zum Artikel „‚Mega‘ ist zur Wahl zugelassen“

Sehr geehrter Herr Langenstück,

darf ich Sie freundlich darauf hinweisen, dass der Vorwurf, Sebastian Thaler würde nur wegen der Pensionsansprüche ein weiteres Mal kandidieren, hinlänglich entkräftet ist?

Herr Thaler hat seine erste Amtszeit freiwillig verkürzt, um der Gemeinde Geld zu ersparen. Vielleicht rechnen Sie sich das alles noch einmal genauer durch, bevor Sie sich erneut dazu äußern.

Wiederholtes unreflektiertes Beharren auf falschen Tatsachen, um anderen zu schaden, schränkt die eigene Vertrauenswürdigkeit ein.

Rebekka Rebach

Ein Lesermail

  1. Sehr geehrte Frau Rebach,

    grundsätzlich sollte die Frage lauten: Sollte ein wegen Untreue (gegen die eigene Gemeinde) vorbestrafter Bürgermeister und Amtsträger überhaupt gewählt werden?

    Immerhin verklagt die eigene Gemeinde den Bürgermeister vor dem Verwaltungsgericht München um mehrere zehntausend Euro, die ihren Weg zurück in die Gemeindekasse noch nicht gefunden haben, bis heute.

    Finden Sie es richtig, dass ein Schwager des Bürgermeisters Aufträge der Gemeinde erhält, ohne das der Gemeinderat davon Kenntnis erlangte?

    Ist es gut, dass eine weitere Disziplinarklage der Landesanwaltschaft München gegen den vorbestraften Bürgermeister anhängig ist?

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