Lesermail zum Artikel „‚Mega‘ ist zur Wahl zugelassen“

Herzlichen Glückwunsch, Herr (Noch-)Bürgermeister Thaler!

Mit der Entscheidung des Wahlausschusses ist ihm die lebenslange Pension (35 % seiner momentanen Bezüge) sicher, unabhängig davon, wie die Bürgermeisterwahl am 8. März ausgeht (siehe hierzu die Lesermail von Frau Saulewicz vom 6.1.26: https://echinger-zeitung.de/2026/01/06/lesermail-zum-artikel-mega-im-zweiten-versuch-4/).

Ach, was freue ich mich schon auf die Abgabe meiner nächsten Steuererklärung.

Über Deutschland lacht die Sonne, über Eching die ganze Welt.

Guido Langenstück

Ein Lesermail

  1. Sehr geehrter Herr Langenstück,

    Entscheidungen des Wahlausschusses müssen akzeptiert werden. Selbstverständlich können diese auch hinterfragt werden.

    Aber: Ist es in Ordnung, wenn ein wegen Untreue gegen die eigene Gemeinde vorbestrafter Bürgermeister Aufträge an seinen Schwager vergibt?

    Und ist es in Ordnung, dass einem hochbetagten Mitbürger (damals im 93. Lebensjahr) eine Wohnung mit über 90 qm Wohnfläche, Garage und Gartenanteil, durch den amtierenden Bürgermeister und dessen Ehefrau abgekauft wird, welche laut Testament eigentlich die Gemeinde Eching erben sollte? Dem Vernehmen nach betrug der Kaufpreis um 300.000 Euro. Der Kauf sollte laut notariellen Vertrag der Gemeinde Eching erst nach der Kommunalwahl mitgeteilt werden.

    Verdient so ein Amtsträger eine Wiederwahl?

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