Werter Herr Hösl,
was verstehen Sie nicht an den Schwager-Aufträgen?
Ich erkläre es Ihnen gerne: Die Begünstigung von Personen, die in einem verwandtschaftlichen Verhältnis mit einem im öffentlichen Dienst Beschäftigten (z.B. Bürgermeister) stehen, ist grundsätzlich verboten.
Bei Beamten (z.B. Bürgermeistern) kommt erschwerend hinzu, dass sie einen Amtseid geleistet haben, der beinhaltet, sich an Gesetze zu halten.
Guido Langenstück