Ein Gemeinderatsmitglied kann eine namentliche Abstimmung fordern, jedoch meist nicht alleine. Typischerweise ist dafür ein Antrag von einem Viertel der anwesenden Ratsmitglieder oder einer Fraktion erforderlich. Die namentliche Abstimmung wird im Protokoll festgehalten, wobei alle Mitglieder mit Ja, Nein oder Enthaltung aufgerufen werden.
Dieses Instrument wird meiner Ansicht nach viel zu wenig genutzt. Bringt Transparenz in die Sache und gerade vor Wahlentscheidungen hilft es den Bürgern bei der Entscheidung.
Gerade bei Entscheidungen, die jeden/jede betreffen, sollte dieses Verfahren öfter eingesetzt und das Abstimmverhalten namentlich online gestellt werden.
Wohnen ist so ein Thema.
Georg Fütterer