Lesermail zum Artikel „Zurechtfinden am neuen Wohnort“

Herr Hösl,

Sie scheinen einen „wahren Narren“ an unserem vorbestraften Noch-Bürgermeister „gefressen zu haben“, dass Sie sich für diese Idee so vehement begeistern können.

Warum sollte Ihres Erachtens das Bürgerhaus für mehr Veranstaltungen dieser Art genutzt werden und nicht der von der Gemeinde gekaufte Huberwirt? Dann könnte sich diese aus dem Vermögen der Gemeinde getätigte Investition endlich für die Echinger SteuerzahlerInnen amortisieren, anstatt regelmäßig nur hohe Kosten für Verwaltung und Instandhaltung aus der Gemeindekasse zu verschlingen. Immerhin wurden für diese Investition über 50 % der unter Thalers Amtsvorgänger Riemensberger gebildeten Rücklagen in Höhe von 9 Mio. € aufgewendet.

Nicht nur Gestaltungsmaßnahmen haben ihren Preis, sondern auch eine defizitär arbeitende Verwaltung, die regelmäßiger Zuschüsse aus dem Vermögenshaushalt bedarf, um ihre Betriebsausgaben decken zu können.

Eching nimmt eine Vorreiterrolle ein, wenn ein wegen Untreue vorbestrafter Bürgermeisterkandidat nochmals zur Wahl antreten kann. Warum soll denn Thaler nochmals die Möglichkeit bekommen, privat veranlasste Rechnungen aus der Gemeindekasse zu bezahlen? Will die Echinger Bürgerschaft wirklich, dass es in Eching so weiter geht?

Ingrid Brandstetter

5 Lesermails

  1. Servus,

    ich bin auch kein Freund, die AFD antreten zu lassen, aber es ist Demokratie.

    Wenn die Mehrheit Herrn Thaler als Bürgermeister möchte, dann ist das eben so.

    Wo ist ihr Problem? Dürfen nur noch von ihnen auserwählte Personen antreten, die mit dir einer Meinung sind?

    Ich glaube, sie waren auch nicht immer der Bürgermeister, der nie etwas falsches gemacht hat. Pack dich mal an der eigenen Nase.

    LG Markus

    1. Herr Hösl,

      es stimmt mich nachdenklich, dass Sie im Zusammenhang mit meinem Beitrag die AfD ins Spiel bringen. Fraglich ist, ob Eching einen Vorbestraften im Bürgermeisteramt und eine der AfD vergleichbare Wählergruppierung überhaupt braucht.

      Immerhin gibt es neben Thaler 4 weitere, im Gegensatz zu ihm, unbescholtene Bürgermeisterkandidaten neben mehreren kleineren demokratischen Parteien.

      In einer Demokratie ist zwar vieles möglich, aber auch nicht alles erlaubt. Gesetzesverstöße werden geahndet, wenn jemand dabei erwischt wird und diese nachweisbar sind, wie bei Thaler geschehen. Das bescherte Thaler bisher eine Vorstrafe wegen Untreue. Bleibt nur noch der Ausgang der weiteren gegen ihn anhängigen Verfahren abzuwarten.

      Ob sich eine Mehrheit unter der Echinger Wählerschaft für den amtierenden Rathauschef findet, wird sich bei der nächsten Kommunalwahl zeigen.

      Um Korruption und Amtsmissbrauch hautnah zu erleben, brauche ich nicht einmal, wie von Ihnen nahe gelegt, nach Russland zu gehen, sondern nur ins nahe gelegene Echinger Rathaus.

      Warum unterstützen Sie Thaler nicht bei der nächsten Kommunalwahl als Bürgermeisterkandidat einer Gemeinde in der Oberpfalz, wo sie beide beheimatet sind?

      Um den Echinger Bürgermeister zu wählen, braucht die Bürgerschaft keine Empfehlungen aus der Oberpfalz. Ebenso wenig wie wir Ratschläge aus den USA brauchen, um den Bundeskanzler in Deutschland zu wählen.

      Ingrid Brandstetter

      1. Zum wiederholten Male: Ich stamme nicht aus der Oberpfalz, aber ok, wenn sie meinen.

        In einer Demokratie darf derjenige zur Wahl antreten, der berechtigt ist, anzutreten.

        Wäre Thaler nicht zugelassen, dann ist das so. Er ist aber berechtigt, da wir in einer Demokratie leben.

  2. Herr Hösl,

    wenn ein wegen Untreue gegen die eigene Gemeinde vorbestrafter Bürgermeister zur Kommunalwahl antreten darf, was bedeutet das für unsere Demokratie?

    Im übrigen laufen ja noch zwei Klagen beim Verwaltungsgericht München gegen Thaler. Mega?

  3. Servus,

    er darf antreten, weil es Demokratie ist.

    Wenn ihnen das nicht passt, kann ich ihnen Russland empfehlen.

    Grüsse

Lesermail verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert