Lesermail zum „Offenen Brief zur Bürgermeisterwahl“

Sehr geehrter Herr Eckert,

Sie fordern in Ihrem offenen Brief meiner Meinung nach die Wählerinnen und Wähler mehr oder weniger direkt auf, Herrn Sebastian Thaler nicht zu wählen. Verletzt das nicht Ihre Neutralitätspflicht, die Sie als 3. Bürgermeister haben?

Auch würde mich interessieren, inwieweit Sie als Bundestagsabgeordneter in den letzten Jahren das Amt als 3. Bürgermeister der Gemeinde Eching überhaupt ausgeübt haben und ob Sie für dieses Amt eine Vergütung bekommen.

Des Weiteren schreiben Sie „wir als Gemeinderäte“. Auch hier die Frage, an wie vielen Sitzungen haben Sie denn teilgenommen? Insbesonders interessiert mich aber die Beantwortung meiner ersten Frage.

Wolfgang Müller

9 Lesermails

  1. Zitat: „Können Sie, Herr Wende, Herr Langenstück, Frau Brandstetter und noch einige andere, deren Namen mir nicht über die Lippen kommen möchte, eigentlich morgens noch in den Spiegel schauen, ohne sich vor sich selbst zu schämen?“

    Werter Herr Müller,

    da Sie in Ihrer Frage auch mich namentlich erwähnt haben, beantworte ich Ihnen diese gerne: Ja, ich kann morgens in den Spiegel schaun, ohne mich schämen zu müssen.

    Wieso sollte ich mich denn schämen müssen? Etwa dafür, dass ich hier gelegentlich Lesermails zur zweifelhaften Rolle des von Ihnen hochgelobten Herrn Thaler schreibe? Was ist denn daran Hetze, wenn man hier für Herrn Thaler wahrscheinlich unbequeme Wahrheiten schreibt?

    Da wir in einem Rechtsstaat leben, kann Herr Thaler gerne, sollte er meinen, dass er hier, von wem auch immer, beleidigt wird oder über ihn Falschbehauptungen verbreitet werden, gerne Strafanzeige gegen einzelne Lesermailschreiber stellen (relevante Straftatbestände: §§ 185, 186 und 187 StGB).

    Übrigens: Ich bin praktizierender Katholik (ich gehe jeden Sonntag in den Gottesdienst). Meine christliche Gesinnung beschränkt sich aber nicht auf den regelmäßigen Gang in die katholische Kirche: Kurz nach Ausbruch des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine bildete sich in Eching ein Helferkreis für Kriegsflüchtlinge (der de facto nicht mehr existiert). Ich habe mich seit Juni 2022 vorwiegend um ukrainische Flüchtlinge, die bis Ende November 2025 in der Fuchsbergstraße in Günzenhausen vom LRA Freising untergebracht waren, intensiv gekümmert (Behördengänge und -schriftverkehr, Krankenkassen-Schriftverkehr, Arzttermine vereinbaren und zu den Ärzten kutschieren usw.).

    Seit Dezember 2025 liegt mein Fokus auf dem Sammeln von Winterkleidung und Bettwäsche für Ukrainerinnen und Ukrainer (siehe mein (sehr erfolgreicher) letzter Spendenaufruf: https://echinger-zeitung.de/2026/01/12/dringender-aufruf-fuer-warme-kleidung-und-decken-fuer-ukrainerinnen/).

    Das ist der Unterschied zwischen Herrn Thaler und mir: Herr Thaler versucht seit kurz nach Amtsantritt 2016 alles, um private Eskapaden und Verpflichtungen auf die Allgemeinheit abzuwälzen (teilweise erfolgreich, teilweise nicht). Ich hingegen arbeite ehrenamtlich zum Gotteslohn.

    Und ich habe in meinem Leben, im Gegensatz zu Herrn Thaler, noch keine strafbare Handlung begangen. Im Gegensatz zu Herrn Thaler musste ich mich bis dato vor keinem Strafrichter verantworten.

    Darum kann ich morgens auch ohne irgendwelche Skrupel in den Spiegel schaun und sonntags in die Kirche gehen.

    Vielleicht wäre es gut, wenn Sie Herrn Thaler an die Beichtmöglichkeit in der katholischen Kirche erinnern. Beichttermine können entweder im Pfarrsekretariat oder direkt mit Pfarrer Adriano Sturchio vereinbart werden.

    MfG
    Guido Langenstück

  2. Sehr geehrter Herr Wende,

    ich beurteile Menschen anhand ihres Charakters und Herr Thaler hat einen guten Charakter. Ja, er hat einen Fehler gemacht, er hat diesen zugegeben, er bereut diesen und er wurde dafür auch bestraft.

    Ich wurde von meinen Eltern in einem ethisch hochwertigen Weltbild erzogen und bin meinen verstorbenen Eltern zutiefst dankbar dafür. Denn diese Werte der christlichen, aber sicher nicht nur der christlichen Religion ermöglichen es mir, zu verzeihen und Menschen danach zu beurteilen, wie sie handeln und nicht danach, was sie getan haben.

    Für all die, die – aus in meinen Augen niederen Beweggründen – nicht aufhören können, die Woche über zu pöbeln und zu hetzen und vielleicht sonntags dann auch noch in der Kirche das Evangelium preisen, habe ich nur Mitleid übrig. Hetze über andere ersetzt übrigens nicht fehlende eigene Ideen zur Entwicklung unserer Gemeinde.

    Vielleicht sollten Sie und Ihre Mitstreiter mal in sich gehen und ein paar Minuten über sich selbst und Ihr persönliches Handeln nachdenken. Können Sie, Herr Wende, Herr Langenstück, Frau Brandstetter und noch einige andere, deren Namen mir nicht über die Lippen kommen möchte, eigentlich morgens noch in den Spiegel schauen, ohne sich vor sich selbst zu schämen?

    Ich hoffe, das beantwortet Ihre zahlreichen Fragen, ob ich mir Herrn Thaler als Bürgermeister vorstellen könnte.

    Ja, das kann ich!

    Wir von „Mega“ verabscheuen jedenfalls diesen pöbelnden Politikstil.

    1. Herr Müller,

      ja, das ist doch erfreulich.

      Bedeutet das, dass ihr Parteifreund Thaler noch vor der Wahl am Sonntag die von ihm persönlich verursachten ca. 35.000 Euro zzgl. Zinsen und Rechtskosten an die Gemeindekasse zurück erstattet? Dann wäre die Klage der Gemeinde Eching gegen den eigenen Bürgermeister Herrn Thaler obsolet. Das wäre sicherlich auch christlich, wenn man den Schaden, den eigenen Fehler, schnell wieder gut macht, oder?

      Ist eigentlich das Verfahren bezüglich der Auftragsvergaben an den Schwager des Herrn Thaler schon erledigt? Nach meinem Dafürhalten handelte es sich hier um rechtswidrige Auftragsvergaben.

      Stimmt es, dass Herr Bürgermeister Thaler hier seine Stellvertreterin Frau Stephanie Malenke zu einer Unterschrift einer Auszahlungsanordnung bewegte, ohne ihr mitzuteilen, dass der Auftrag an seinen Schwager geht? Wie würden sie sich wohl fühlen, wenn sie im Nachhinein Kenntnis davon erhalten, dass sie getäuscht wurden? Kleiner Fehler?

      Herr Müller, bei Korruption und Untreue gilt immer: Null Toleranz!

      Herzliche Grüße

  3. Ja, das wollen wir.

    Wende, sie sollten endlich mal ihren persönlichen Hass gegen Thaler abstellen. Soweit ich weiß, gab es da mal einen Vorfall wegen Parktickets. Darauf habe ich schon öfter hingewiesen, aber sie ignorieren das gekonnt.

    Thaler für Eching, Wende gegen Thaler = Wende gegen Eching.

    1. Herr Hösl,

      da muss ich nichts ignorieren.

      Eine ehemalige Mitarbeiterin aus einem Drittland hatte aus Unkenntnis einen Parkausweis kopiert. Ich habe die Geldauflage übernommen. Und dann habe ich zweimal mit Erfolg vor dem AG Freising gegen die rechtswidrigen verkehrsrechtlichen Anordnungen bzw. Bußgeldbescheide geklagt. Insgesamt habe ich sechs Bußgeldbescheide erfolgreich abgewehrt.

      Finden sie es gut, dass die Schwester des Bürgermeisters den Zuschlag für ein gemeindliches Grundstück in Dietersheim erhält, ohne dass der Gemeinderat wusste, dass es sich um die Schwester des Bürgermeisters handelte?

      Herzliche Grüße

      1. Servus Herr Wende,

        wählen Sie AfD oder wieso ist es so wichtig, zu erwähnen, dass die Mitarbeiterin aus einem Drittland stammt? Wäre das einem Menschen aus Deutschland nicht passiert…? Sehr interessant…

        Ich finde es nicht nur ok, sondern sogar sehr gut. Familie Thaler Sebastian wohnt ja auch schon in Eching. Wieso sollten nur Echinger begünstigt werden? Jedes Geld, egal von wem, hilft der Gemeinde.

        Aber scheinbar ist Ihnen die Herkunft der Menschen enorm wichtig, da Sie ja auch betonen, dass die Kollegin, die einen Fehler gemacht hat, nicht aus Deutschland kommt.

        Eching ist und bleibt bunt.

        Grüße
        Markus

        1. Ja, Herr Hösl,

          Arbeitnehmer aus einem nicht-EU-Land haben stets, um in Deutschland einer Arbeit nachgehen zu können, eine Arbeitserlaubnis. Soweit sich jedoch diese Personen etwas zu Schulden kommen lassen, so kann diese Arbeitserlaubnis auch widerrufen werden.

          Da meinen Bitten, u. a. als ehemaliger Bürgermeister (-Kollege) um Klärung bzw. Erklärung des Sachverhalts nicht entsprochen wurde, habe ich notgedrungen die Angelegenheit selbst erledigt.

          Und Nein, mit radikalen Parteien habe ich nichts am Hut.

          Übrigens, bei Korruption und Untreue gilt für mich grundsätzlich: Null Toleranz.

          1. Sehr geehrter Herr Wende,

            vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

            Dass Sie bei Korruption und Untreue eine Null-Toleranz-Haltung vertreten, kann ich nachvollziehen. Auch für mich ist selbstverständlich, dass mögliche Verstöße transparent aufgeklärt und – sofern erforderlich – nach den geltenden rechtlichen Regelungen behandelt werden.

            Gleichzeitig möchte ich anmerken, dass wir grundsätzlich tolerant gegenüber allen Personengruppen sind. In diesem Zusammenhang erscheint es mir nicht ganz nachvollziehbar, weshalb in Ihrer Darstellung wiederholt hervorgehoben wird, dass es sich um eine Frau aus einem Nicht-EU-Land handelt. Für die Bewertung eines Sachverhalts sollte aus meiner Sicht allein das konkrete Verhalten und die rechtliche Lage maßgeblich sein – unabhängig von Herkunft oder Geschlecht.

            Daher stellt sich für mich die Frage, welche Relevanz diese Hinweise in diesem Zusammenhang haben. Mir ist wichtig zu betonen, dass in einem rechtsstaatlichen Verfahren alle Personen gleich zu behandeln sind und persönliche Merkmale wie Staatsangehörigkeit oder Geschlecht dabei keine Rolle spielen sollten.

            Ich würde mir wünschen, dass wir die Angelegenheit weiterhin sachlich und auf Grundlage der relevanten Fakten klären können.

            Mit freundlichen Grüßen
            Herr Hösl

  4. Sehr geehrter Herr Müller,

    braucht Eching einen wegen Untreue vorbestraften Bürgermeister?

    Möchten sie, dass der Bürgermeister unter Umgehen des Gemeinderats öffentliche Aufträge an Verwandte vergibt?

    Möchten sie, dass im Rathaus Vetternwirtschaft regiert?

    Ist es gut, dass der Bürgermeister einem hochbetagten Mitbürger eine Wohnung zum Spottpreis abkauft, obwohl die Gemeinde lt. Testament die Wohnung erben sollte?

    Möchten sie mit einem wegen Untreue gegen die eigene Gemeinde Vorbestraften zusammenarbeiten und ihm vertrauen müssen?

    Möchten sie, dass die Mitarbeiter in der Verwaltung den Anweisungen eines vorbestraften Amtsträgers Folge leisten müssen?

    Ist es gut, dass die Gemeinde Eching den Bürgermeister auf Rückzahlung von über ca. 35.000 Euro zzgl. Zins und Zinseszins und weiterer Rechtskosten beim Verwaltungsgericht München verklagen muss, da Thaler nicht bereit ist, die von ihm verursachten Kosten an die Gemeindekasse zurück zu erstatten?

    Wollen sie, dass in Eching alles so weitergeht, wie es zu Thalers Zeiten war?

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