Lesermail zum Artikel „‚Mega‘ fordert Reaktivierung des Mietspiegels“

Gründe für einen Mietspiegel im „Pausenmodus“

Nachdem es Sebastian Thaler mit seiner „Mega“-Liste zum Thema machte, wollen wir klarstellen, dass unsere Fraktion aus „Bürger für Eching“, „Echinger Mitte“ und ÖDP in der Januar-Gemeinderats-Sitzung mit ihrem Votum, keinen qualifizierten Mietspiegel in Auftrag zu geben, die Belange von Mieterinnen und Mietern keineswegs geringschätzte oder überging.

Das Thema Mietspiegel kann nicht behandelt werden, ohne auf das Wörtchen „qualifiziert“ einzugehen, denn damit kommt eine Art Haltbarkeitsfrist ins Spiel. Ein qualifizierter Mietspiegel gilt nur zwei Jahre. Weil eine einfache Aktualisierung aufgrund der allgemeinen Teuerungsrate nur einmal erlaubt ist und die Gemeinde diese Option vor zwei Jahren nutzte, wäre der Mietspiegel nun „von Grund auf“ neu zu erstellen gewesen.

Daneben kennen wir keinen Grund, weswegen der Mietspiegel mit Stand von April 2025 „versteckt“ werden sollte. Er muss weiterhin über die Gemeindehomepage einsehbar sein und zur Transparenz am Wohnungsmarkt beitragen.

Der Ablehnung durch eine Gemeinderatsmehrheit folgt nicht mehr und nicht weniger, als dass dieser Mietspiegel ab April 2027 kein „qualifizierter“ mehr sein wird. Daraus folgt wiederum, dass Gerichte ihn bei Streit um die Miethöhe nicht mehr als Referenz heranzuziehen haben.

Wer unsere Haltung in dieser Angelegenheit nun Wählern gegenüber als Schwächung von Mietern herausstellt, der verschweigt, welche Zahlen die Gemeinde in einem neuen Mietspiegel wahrscheinlich geliefert bekäme. Denn für ihn verwendet werden dürfe nur Mieten aus Verträgen, die zwischen 2020 und 2026 geschlossen wurden. Er repräsentiert damit nicht das allgemeine Mietniveau, sondern grundsätzlich das Niveau an der „Front“ des Marktes – bei herrschender Wohnungsknappheit also die Preise, die Anbieter verlangen können und Nachfragende hinnehmen müssen.

Wäre der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, erhielte die Gemeinde für 40.000 Euro zwar bruchlos einen von April 2027 an geltenden qualifizierten Mietspiegel. Doch sein Inhalt dürfte für Mieterinnen und Mietern weniger zusagen als der des alten Mietspiegels.

Die Abwägung zwischen Inhalt, rechtlichem Rang und Erstellungskosten des Mietspiegels ließ unsere Fraktion also im Januar den Verwaltungsvorschlag ablehnen. In Übereinstimmung mit Vertretern anderer Fraktionen sind wir offen für ein Wiederaufgreifen dieses Themas in einem Jahr. Wir halten es für richtig, situationsbedingt zu entscheiden, die weitere Entwicklung im Blick zu behalten und zu einem späteren Zeitpunkt gegebenenfalls anders zu entscheiden.

Dies müsste auch insofern nachvollziehbar sein, als einer Erhebung des Deutschen Mieterbundes zufolge 70 Prozent der aktuellen Wohnungsangebote die Mietpreisbremse unterlaufen. Überall, wo Mietverträge aufgrund solcher Angebote zustande kommen, wird sich das auf einen nach den aktuellen Vorgaben erstellten Mietspiegel auswirken.

Michaela Holzer, Markus Hiereth, Manfred Wutz (Fraktion BfE/EM/ÖDP)

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