Wird der Spielplatz gestutzt?

Laut den Plänen vor dem Grundstückskauf erwarb ein Bauherr in Dietersheim seine Parzelle angrenzend an einen Fußweg, hinter dem ein Kinderspielplatz beginnen würde. Bei der Gestaltung des Spielplatzes aber kreierte des Rathaus neue Ideen und verzichtete auf den Weg. In Mindestabstand zum Nachbargrundstück wurde der mit gut fünf Meter höchste Spielturm auf dem Gelände aufgestellt.

Beschwerden des Anliegers hat der Gemeinderat bereits zurückgewiesen. Ihm wurde lediglich zugestanden, die Hecke höher als erlaubt wachsen zu lassen.

Nun hat sich der Nachbar eine Ebene höher beschwert, im Landratsamt. Das hat die Gemeinde aufgefordert, für die spontane Planung seinerzeit einen nachträglichen Bauantrag einzureichen – ohne freilich zuzusichern, dass dieser Antrag dann auch genehmigungsfähig sei.

Das hat der Gemeinderat nun aber einstimmig zurückgepfiffen. Man möge doch unbedingt mit dem Nachbarn im Gespräch einig werden, wurde dem Gemeindebauamt aufgetragen. Vorbeugend solle geprüft werden, was eine Versetzung des Turms koste.

Lesermail verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert