Lesermail zum Artikel „Zur Digitalisierung genügt ein Posten“

Ich verstehe die Argumentation. Aber dann wären und sind die bisherigen (und heutigen) Gemeindereferenten ja alle „illegal“ (gewesen)… Warum darf dann ein Herr Jacob nicht das tun, was ein Herr Reiß tun durfte?

Im Übrigen: Wenn man über den letzten Satz nachdenkt („Iterative Innovationsprozesse lassen sich mit der typischen Verwaltungsmentalität nur schwer vereinbaren.“), dann wäre genau das doch auch ein Argument „pro“ und nicht „contra“.

Zu Herrn Langenstücks Bedenken: die beratende Tätigkeit könnte Herr Jacob sicherlich auch ohne Einblicke in gemeindeinterne Dokumente ausführen.

Wir scheitern eben – wie seit Jahrzehnten – an den Bedenken. „Einfach mal machen“ wäre ja auch viel zu simpel…

Tobias von Wangenheim

3 Lesermails

  1. Ja! Herr von Wangenheim, Sie haben vollkommen Recht.

    Wieder mal ein Beweis: Deutschland, das Land der Bedenkenträger. Weil das so ist, kommen wir seit Jahren nicht weiter.

    W. Hubertus

  2. Wie soll ein Umbau auf ein digitalisiertes Rathaus vom Digitalisierungsbeauftragten denn umgesetzt werden, wenn der den Status Quo, also alle bisherigen elektronischen Dokumente bei der Gemeindeverwaltung, nicht vollumfänglich einsehen kann?

    Erst wenn man die Ausgangslage genau kennt, kann man durch gezielte Maßnahmen für eine Verbesserung (hier: Digitalisierung der Gemeindeverwaltung) sorgen.

    Ich hoffe, dass wir uns auf diese Feststellung einigen können.

    Guido Langenstück

    1. Ich könnte mich auf diese Feststellung nicht mit Ihnen einigen, Herr Langenstück.

      Man muss lediglich den Typ der Daten und die abstrakten Inhalte kennen, keine konkreten Inhalte. Also, wir haben diese Art Datensätze digitalisiert, und sie enthalten das, das und das Datum. Abstrakt, ohne echte Daten.

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