Lesermail zum Artikel „Halbe Milliarde für die A92“

Zitat: „Es kann auf Dauer nicht auf einzelne egoistische Menschen Rücksicht genommen werden, die immer glauben, ihr Wohl steht an erster Stelle. Irgendwann ist Schluss mit diesen Streithänseln, deshalb hat die Angelegenheit keine Chance vor Gericht.“

Sind das hellseherische Fähigkeiten, wie das Verwaltungsgericht urteilen wird? Die habe ich nicht.

Im Übrigen ist es in einem Rechtsstaat zulässig, geplante Baumaßnahmen (hier: der 6-spurige Ausbau der A92) gerichtlich auf Zulässigkeit überprüfen zu lassen, und zwar unter der Voraussetzung, dass man selbst von der geplanten Baumaßnahme betroffen wäre. Ich weiß von einer Echinger Bäuerin, die einen Sitz im Gemeinderat hat, dass sie im Falle des 6-spurigen Ausbaus der A92 Ackerland hergeben müsste.

Bleiben drei Fragen:

Wer sorgt nochmal dafür, dass wir mit Lebensmitteln (z. B. Kartoffeln, Rüben und Weizen) versorgt werden?

Wann fangen wir endlich damit an, den Klimawandel ernst zu nehmen und die Konsequenzen daraus zu ziehen? Bekanntlich tragen Flächenversiegelung (hier Asphalt) und immer mehr Autoverkehr zur globalen Aufheizung der Erdatmosphäre bei.

Muss der Staat alles, was technisch möglich ist, auch umsetzen? Meines Wissens laufen wir gerade auf eine fette Rezession in Deutschland (auch in Bayern) zu. Ist es da geboten, fast 500.000.000 € für ein paar Kilometer Autobahn-Verbreiterung von 4 auf 6 Fahrspuren zu investieren?

Übrigens: Ich bin froh, dass wir in einem Rechtsstaat leben, wo „Streithänsel“ die Möglichkeit haben, sich gegen absurde Entscheidungen (hier: durch die Regierung von Oberbayern) gerichtlich wehren zu dürfen. Wie der Richter dann entscheidet, werden wir sehen.

Guido Langenstück

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