Landratsamt erkennt Spirks Gemeinderatsmandat ab

Nachdem zwei der im März gewählten Gemeinderäte ihr Amt überhaupt nicht angetreten hatten*, steht kaum drei Monate nach der Konstituierung schon der nächste Wechsel an – der ist freilich erzwungen. Das Landratsamt Freising als Kommunalaufsicht hat die auf der Liste der SPD gewählte Peggy Spirk aus dem Gemeinderat abgezogen. Die SPD hat für Spirk dagegen Klage beim Verwaltungsgericht eingelegt.

Spirk ist seit Herbst als pädagogische Hilfskraft in Teilzeit im Gemeindekindergarten an der Heidestraße beschäftigt. Das wertete die Aufsichtsbehörde als „Amtshindernis“, weswegen das Wahlergebnis „berichtigt“ worden sei. Spirk gehört schon dem Gemeinderat nicht mehr an, bei der nächsten Sitzung steht die Vereidigung des regulären Listennachfolgers Herbert Hahner auf der Tagesordnung.

Art. 31, Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 der Gemeindeordnung schließt „Beamte sowie Arbeitnehmer dieser Gemeinde“ als ehrenamtliche Gemeinderatsmitglieder aus. Ausgenommen ist nur, „wer überwiegend körperliche Arbeit verrichtet“. In der alltäglichen Auslegung heißt dies, dass Mitarbeiter im gemeindlichen Bauhof durchaus Gemeinderäte werden können.

Die SPD sieht die kuriose Ausnahme der „körperlichen Arbeit“ nicht nachvollziehbar. Ein Verbot eines Gemeinderatsmandats sei inhaltlich doch nur angebracht „für Arbeitnehmer der Gemeinde, die in ihrem Tätigkeitsbereich die Möglichkeit haben, inhaltlich auf die Verwaltungsführung Einfluss zu nehmen“, argumentiert der Ortsvorsitzende Victor Weizenegger auf Anfrage. Das sei jedoch bei einer Teilzeit-Hilfskraft in einer Kindertagesstätte eher „nicht erfüllt“.

Auch der Wahlausschuss der Gemeinde hatte im Anstellungsverhältnis von Spirk kein Hindernis gesehen und ihre Kandidatur wie auch die Wahl anerkannt. Im Gemeinderat wurden weder bei der Konstituierung noch seither Vorbehalte gegen die Situation der Kollegin vorgebracht.

Das sei nicht relevant, beschied das Landratsamt auf Anfrage: „Auch wenn eine solche Entscheidung ausblieb, lag ein Verstoß gegen das Wahlrecht vor.“ Spirk hätte gar nicht antreten dürfen. Die Behörde sei bei der „gesetzlich vorgeschriebenen Wahlprüfung“ auf das „Amtshindernis“ gestoßen; offenbar kam Eching dabei erst fünf Monate nach dem Wahltag an die Reihe.

* das Mandat zurückgegeben hatten Irina Hirschmann und Sebastian Thaler

Ein Lesermail

Lesermail verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert