Lesermail zum Artikel „Landratsamt erkennt Spirks Gemeinderatsmandat ab“

Nach meinem Dafürhalten eine zu harte und fast schon überzogene Auslegung von Inkompatibilität.

Die Tätigkeit von Frau Peggy Spirk als Mitarbeiterin in einem gemeindlichen Kindergarten als Hindernis für ein Gemeinderatsmandat zu betrachten, ist nicht akzeptabel.

Das LRA FS folgt hier der herrschenden Kommentarmeinung hinsichtlich Kita-Angestellten. Nur, Frau Spirk arbeitet dort als Teilzeitkraft, als pädagogische Hilfskraft.

Die Klage der SPD kann man nur unterstützen. Vielleicht bringt ein zukünftiges Urteil Klarheit, wie in Zukunft das Thema zu beurteilen ist.

Aber an erster Stelle sollten die Fristen geprüft werden. Die Rechtsaufsicht kann ein Wahlergebnis nur innerhalb von 4 Monaten nach Bekanntgabe korrigieren.

Nicht richtig ist auch die Aussage, Frau Spirk hätte gar nicht antreten dürfen. Gemeindebedienstete dürfen kandidieren, können allerdings im Falle ihrer Wahl das Amt nicht antreten, es sei denn, das Dienstverhältnis wird rechtzeitig aufgegeben.

Torsten Wende

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