Laut Mitteilung der SPD hat das Landratsamt seinen Bescheid zurückgezogen, das Gemeinderatsmandat von Peggy Spirk abzuerkennen. Die Ausführungen des Verwaltungsgerichts zur Aussetzung des Vollzugs seien zu eindeutig gewesen.
„Ich bin sehr erleichtert, dass das VG München so schnell und vor allem klar entschieden hat“, sagte Peggy Spirk auf Anfrage. Sie freue sich, „mich wieder voll und ganz auf mein Engagement im Gemeinderat konzentrieren und mich dabei offen und konstruktiv einbringen zu können“.
Das Verwaltungsgericht hatte neben der Einschätzung, dass ein Job als pädagogische Hilfskraft in einer Kindertagesstätte durchaus mit einem Gemeinderatsmandat zu vereinbaren sei, auch die Zuständigkeit des Landratsamts verneint.
Eventuelle Unvereinbarkeiten von Beschäftigtenverhältnis bei der Gemeinde und Mandat müssten unmittelbar in der Gemeinde festgestellt werden, also vom Wahlausschuss oder im späteren Verlauf vom Gemeinderat. Die Kommunalaufsicht im Landratsamt könne bei Unklarheiten oder als Beschwerdeinstanz angerufen werden, dürfe aber nicht eigenmächtig eingreifen.
Diese Klarstellung des Gerichts habe „den Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung gestärkt“, freute sich SPD-Vorsitzender Victor Weizenegger. Die SPD hatte Spirk bei ihrer Klage unterstützt.