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ORTSGESCHEHEN

Herbergsuche, 2000 Jahre später

In ein paar Tagen werden wir uns alle wieder die seit 2000 Jahren bekannte Geschichte über Herbergssuchende aus dem Nahen Osten erzählen, vorlesen und vorspielen. Und in der dann einzutretenden gefühligen Stimmung haben zu den bösen Buben die Wirte und Eigenheimbesitzer aus Bethlehem zu gehören, die der schwangeren Mutter Obdach verweigerten.
Aber warum denn? Hatte denn die Kommune Bethlehem ihr Aufnahmekontingent nicht längst erschöpft? Wer war denn eigentlich zuständig für die Unterbringung von Ortsfremden, die wegen einer Schätzung des römischen Staates unterwegs waren? Warum denn Bethlehem?

Die gerade laufenden Debatten über die Aufnahme von Flüchtlingen haben eine verwaltungstechnische und eine menschliche Seite. Schon die Wortwahl in der Diskussion über Unterbringung, Kontingente und Zuteilung zeigt, dass wir uns die Verwaltungssicht überstülpen lassen.
In dieser Verwaltungsmaschinerie hat Eching nach allem, was man weiß, absolut korrekt gehandelt. Wenn man gefragt wurde, hat man Antwort gegeben, bedauerlicherweise immer ablehnende, im Kreis der Eingeweihten wurden geheim (Grundstücksangelegenheiten!) Informationen weitergegeben, ansonsten war paragrafentechnisch nichts veranlasst. Wenn nun höheren Orts Unterbringungsobjekte zur Kontingentzuteilung beschlagnahmt werden, wird man auch diese Situation nach Vorschrift abhandeln.

Es ist schon lange die Frage, ob es uns genügt, wie unsere Regierung mit den menschlichen Dramen der Kriegsflüchtlinge aus dem Nahen Osten umgeht. Genügt es uns, wie Eching damit umgeht? Formal korrekt haben die Wirte in Bethlehem auch gehandelt.

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