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ORTSGESCHEHEN

Zwangsgeräumtes Wohnlager war rechtmäßig

Die spekatukälere Schließung einer Arbeiterunkterkunft im Gewerbegebiet Nord vor gut einem Jahr war zumindest teilweise nicht rechtskonform. Das Landratsamt hatte im Frühsommer 2013 ein Bürogebäude an der Breslauer Straße räumen lassen, in dem weit über 100 Mieter zu meist überhöhten Preisen in Behausungen untergebracht waren, die nicht für Wohnzwecke gewidmet waren. Das Bayerische Verwaltungsgericht gab nun der Klage des Vermieters recht, dass die Vermietungen genehmigt werden hätten müssen. Für die Räumung waren seinerzeit allerdings auch mangelnde Brandschutzvorkehrungen ausschlaggebend, und die sind im jetzigen Urteil nicht berücksichtigt.
Mit der Klage wurde aber festgestellt, dass dieses Bürogebäude durchaus in ein Boardinghaus umgewandelt werden darf und gedurft hätte. Der Betreiber hatte Anfang 2013 die Widmung als Beherbergungsbetrieb beantragt und parallel schon Dutzende Mieter aufgenommen. Gemeinde und Landratsamt werteten die faktische Nutzung "eher wohn- als hotelähnlich", wie Landratsamtssprecherin Eva Dörpinghaus schildert, und verweigerten die Genehmigung, weil derartiges in einem Gewerbegebiet nicht zulässig sei.
Zudem untersagte die Kreisbehörde die bereits florierende Nutzung. Eine damalige Klage des Vermieters auf "aufschiebende Wirkung" dieses Verbots scheiterte beim Verwaltungsgericht noch. Im Sommer wurde das Gebäude geräumt, die überwiegend fremdsprachigen Mieter mussten teilweise über die Gemeinde oder privates Engagement behelfsmäßig untergebracht werden.
In der jetzt folgenden Klage ums Grundsätzliche erhielt der Vermieter aber Recht. Nach einer Besichtigung des Areals urteilte das Verwaltungsgericht, dass rund um die Breslauer Straße faktisch eher ein sogenanntes Mischgebiet bestehe, weil in den Gewerbebetrieben auch zahlreiche Wohnungen angesiedelt sind. Die Beurteilung dürfe nicht räumlich so eng gefasst werden wie durch das Landratsamt, das nur die unmittelbaren Nachbargebäude bewertet hatte. Und in einem Mischgebiet wäre ein Beherbungsbetrieb rechtens, die Genehmigung der Umnutzung der seinerzeitigen Büros hätten folglich erteilt werden müssen.
Das Urteil hat allerdings noch ein Kuriosum. Das Gericht verpflichtete das Landratsamt darin, den ablehnenden Bescheid aus dem Vorjahr aufzuheben und die beantragte Baugenehmigung zu erteilen. "Offensichtlich hat das Gericht dabei aber übersehen, dass der Bauantrag wegen der Brandschutzmängel keine Entscheidungsreife hatte", wundert sich Dörpinghaus. Das Landratsamt hatte die Umnutzung seinerzeit wegen der Widmungsfrage schon abgelehnt und die Brandschutzfrage folglich gar nicht mehr abschließend bewertet.
Auf das Urteil hin wurde der damalige Brandschutznachweis bereits geprüft und habe "Nachbesserungsbedarf ergeben", wie es aus dem Landratsamt heißt. Die Pläne für die geforderten Korrekturen lägen aber noch nicht vor. "Sollte dann alles seine Richtigkeit haben, wird das Landratsamt die Baugenehmigung erteilen", betont Dörpinghaus.
Eine Berufung gegen das Urteil hat das Verwaltungsgericht nicht zugelassen. Eine Beschwerde dagegen will das Landratsamt nicht einlegen. Auch das Echinger Rathaus sieht sich nicht geneigt, ein Prozessrisiko einzugehen. Die eigene Rechtsberatung habe angesichts der Beurteilung des Gerichts kaum Chancen für eine inhaltliche Revision eingeräumt, sagte Bürgermeister Josef Riemensberger.

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