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ORTSGESCHEHEN

Leitplan Hollerner See auf Stand Null gesetzt

Um den Leitplan für den Hollerner See zu ändern, muss man ihn bestätigen? Und wer gegen Teile des Inhalts ist, muss dem gesamten Inhalt zustimmen? Äußerst verwinkelt gestaltete sich ein Zwischenschritt im Gestaltungsprozess für den See im Rathaus. Dort hat der Planungsausschuss nun den Bauleitplan für den See plus Umgriff definiert.
Bislang war der See Teil eines voluminösen Bebauungsplans, der das gesamte Mallertshofer Holz umfasste, östlich ausgreifend bis zur Autobahn A9 und im Westen noch das heutige Seegebiet umfassend. Seinerzeit war dieser globale Plan kreiert worden als verwaltungsrechtliche Basis des Widerstands gegen den damals, im "Kalten Krieg", geplanten Standortübungsplatz der Bundeswehr im Mallertshofer Holz.
Mittlerweile ist dieses Areal wieder im Fokus - aber die Themensetzung sind grundsätzlich anders. So wurde in einem Teil des damaligen Gesamtplans das neue Kieswerk an der Garchinger Straße entwickelt, in einem Teil entlang der Garchinger Straße soll ein Radweg festgelegt werden, im Haupteil des Waldes müssen die anstehenden ökologischen Aspekte dargestellt werden - und im Westteil eben der Hollerner See.
Diese Zerschneidung des großen Plans in mehrere kleine soll helfen, die für die jeweiligen Projekte nötigen Verfahren zu präzisieren und damit auch zu erleichtern. Die Rechtsberatung der Gemeinde hat allerdings vorgeschlagen, die Teilung der Pläne nicht nur als Verwaltungsakt voruzunehmen, sondern via Beschluss und öffentlicher Anhörung quasi als neue Grundlage zu setzen. Für eventuelle Streitverfahren sei dies rechtssicherer.
Weil allerdings die Bestandsaufnahme der Pläne auf dem Stand von 1992 beruht und seither komplett verändert ist und die Ziele ohnehin nicht mehr auf dem Stand von vor 25 Jahren, ergibt sich das Dilemma, dass nun ein Plan als "neu" genehmigt werden sollte, der nicht mehr stimmt und dessen Ziele nicht mehr geteilt werden. Dann aber, so die juristische Argumentation von Bürgermeister Josef Riemensberger, könne das nötige Genehmigungsverfahren minimiert werden und Gegenstand des Verfahrens sei dann nur die Umbenennung von "28" auf "28b".
Würde der Plan auch inhaltlich angepasst, stünde die Gesamtplanung in jedem inhaltlichen Detail im Feuer - und das hat der Gemeinderat erst nach dem gerade laufenden Plangutachten zur Zukunft des Sees vor. Der verwaltungstechnische Beschluss solle jetzt also den baurechtlichen Stand Null fixieren und ein Änderungsverfahren, das nach dem Plangutachten "unumgänglich" sei, wie der Bürgermeister versprach, darauf dann rechtsicher aufbauen.
Der 92er Leitplan enthält aber zum Beispiel noch eine Straße entlang des Südufers. Kann man dafür stimmen, wenn man dies in Bausch und Bogen ablehnt? Einmütig folgte der Ausschuss der juristischen Logik und beschloss den neuen Leitplan auf dem Stand 1992 mit 12:1 Stimmen gegen die "Bürger für Eching".

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