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ORTSGESCHEHEN

Lesermail zum Artikel: 'Als 'Mietwucherer' Angezeigter neuer Wirt der Sportgaststätte'

Sehr geehrter Herr Bachhuber,
gerne hätte ich die Gelegenheit gehabt, mich vor der Veröffentlichung des o.g. Artikels zu den Vorwürfen zu äußern und meine Sicht der Dinge darzustellen. Ich denke, dass dies im Sinne einer ausgewogenen Berichterstattung, wie man sie von Ihrer Zeitung normalerweise gewohnt ist, dazugehört.
Erlauben Sie mir deshalb, auf diesem Wege zur Ihrer Darstellung und hierbei insbesondere zu den darin zitierten Verweisen auf ältere redaktionelle Beiträge Stellung zu nehmen.
Ein paar grundsätzliche Infos vorweg:
Der Wohnungsmarkt im Landkreis München (aber auch an anderen Orten) erlebt einen Ansturm, dem er nicht mehr gerecht werden kann. Keiner will die Menschen auf der Straße oder unter den Brücken übernachten sehen.
Unsere Unternehmensgruppe 2-Rent Group stellt dort Beherbergungs- und Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung, wo der herkömmliche Wohnungsmarkt und Städte oder Gemeinden an ihre Grenzen stoßen. Schnelles und unkompliziertes Handeln ist hier gefragt.
Diese Art der Vermietung ist daher grundsätzlich nicht im Geschäftsfeld des herkömmlichen Wohnungsmarktes anzusiedeln. Unser Unternehmen steht vor anderen Herausforderungen und muss andere Anforderungen erfüllen, als auf dem „normalen“ Immobilienmarkt. Daher kann auch nicht der übliche Mietspiegel als Grundlage dienen.
Welche Anforderungen sind das nun? Unsere Objekte können meist nur unter den strengen und somit teuren baulichen Auflagen von Sonderbauten errichtet werden. Für uns bedeutet das: Wir können diese Gebäude nur zu entsprechend hohen Pachtzinsen anmieten. Zudem müssen strenge Auflagen hinsichtlich Hygiene, Brandschutz und die vielfach höhere persönliche Betreuung ebenfalls kalkuliert werden.
Dennoch bieten wir Unterbringungsmöglichkeiten, sowohl im sozialen als auch im öffentlichen Bereich, zu Preisen an, die mit normalen Wohnraumwerten vergleichbar sind – wohlgemerkt möbliert und ausgestattet, inklusive aller zusätzlicher Nebenkosten und eventueller Umsatzsteuer, mit Servicedienstleistungen und ohne Maklercourtage.
Allein deshalb schon ist der immer wieder dargestellte und von Zeitung zu Zeitung rezitierte Vorwurf der anrüchigen Machenschaften unseres Unternehmens voreilig und beruht auf falschen Tatsachen.
In den Berichten werden qm-Preise von bis zu 50€ pro Monat (!) als Horrorszenario thematisiert und allseitig kommentarlos übernommen. Das Unternehmen sowie ich persönlich werden als Betrüger und Wucherer degradiert.
Tatsächlich jedoch ergibt sich auf dieser Preisbasis von 50 Euro/qm/Monat ein Übernachtungspreis von 20 Euro pro Nacht – für ein kleines Doppelzimmer. Also ein Preis von 10 Euro pro Nacht pro Person und das übrigens auch zu Messe- und Oktoberfestzeiten. Vergleichbare Angebote anderer Unternehmen liegen beim 5- bis zu 10-fachen dieses Preises.
Wir bieten also günstigen Wohnraum und damit Lösungen an einem sozialen Brennpunkt und werden dafür angegriffen.
Schade, dass die Tatsache, dass wir in unserem Unternehmen auch stets versuchen, Menschen aus eben diesen sozialen Brennpunkten Arbeitsplätze zu fairen Konditionen zu geben, meist unerwähnt bleibt in der Berichterstattung.
„Warum?“, frage ich mich. Ich kann mich dem Eindruck nicht entziehen, dass Aussagen auf Basis falsch recherchierter Schlagzeilenberichte von einzelnen Personen für eigene Interessen instrumentalisiert werden, um Stimmung zu machen.
Moralische Vorwürfe, dass unser Unternehmen dabei wirtschaftlich denken und unternehmerisch arbeiten muss, also Gewinne erzielen muss, um zu überleben, sind für mich in keiner Weise nachvollziehbar. Ja, die 2-Rent Group ist ein Wirtschaftsunternehmen, und ja, sie muss Gewinne erzielen. Unser Konzept beruht auf kleinen Margen aus vielen Projekten. Eben weil wir faire Konditionen anbieten wollen.
Der Gewinn beruht also auf der Vielzahl der Projekte. Dass dabei auch Fehler passieren, leugnen wir nicht. Gerade in einem so komplexen und emotional geladenen Bereich wie unserem Geschäftsfeld. Hinter der 2-Rent Group stehen auch nur Menschen und Menschen sind eben nicht perfekt. Aber unser ganzes Team ist immer bemüht, gute Arbeit zu leisten und für alle Beteiligten gute und faire Ergebnisse zu erzielen.
So viel zur allgemeinen Situation. Gerne möchte ich Ihnen die Hintergründe der in Ihrem Artikel angesprochenen Themen genauer erklären:
Es ist zutreffend, das die Lecker Schmecker Bäcker Snäcker GmbH in Zusammenhang mit der 2- Rent Group steht und dass ich nach wie vor Geschäftsführer der 2-Rent Group bin. Ebenso ist es richtig, dass die 2-Rent Group an einem Standort in Eching im Jahr 2013 aktiv war. Wie das Thema jedoch beschrieben wurde und weiterhin wird, ist nicht zutreffend.
Wir hatten vor Nutzungsaufnahme bereits einen Bauantrag für das Objekt zur Nutzung als Beherbergungsbetrieb eingereicht. Um einen weiteren langen Leerstand zu vermeiden, wurde von uns in Abstimmung mit dem Landratsamt und der Gemeinde eine geduldete Nutzung unter Auflagen erwirkt. Dies war für uns auf Basis des monatlichen Pachtzinses, den wir zu entrichten hatten, von zwingender Bedeutung.
Hierzu mussten wir u.a. aufgrund des noch nicht umgesetzten Brandschutzkonzepts mit einem extrem hohen Personalaufwand eine Brandfallabsicherung darstellen. Wir konnten so zwar noch nicht den geplanten Umbau starten, aber in der Zwischenzeit eine eingeschränkte Hostelnutzung aufnehmen.
Aufgrund des einfachen Standards wurde auch nur ein sehr niedriger durchschnittlicher Bettplatzübernachtungspreis angesetzt. Dieser lag bei ca. 6 €/Nacht. Ein vor Ort aktiver Personaldienstleister hatte die meisten nutzbaren Zimmer angemietet, ein kleiner Teil wurde mit den von uns vor Ort eingesetzten Mitarbeitern besetzt.
Da die Personen vorhatten, sich hier länger als 14 Tage aufzuhalten (das Projekt war auf 6 Monate geplant), erfüllten sie ihre gesetzliche Verpflichtung zur Wohnsitzanmeldung. Die meisten Personen waren Ausländer, Wirtschaftsmigranten mit einer festen, ordentlichen Beschäftigung, die vielfach über das Wochenende nach Hause fuhren und manche brachten von dort auch ihre Kinder mit.
Als sich davon Anlieger gestört fühlten, haben Gemeinde und Landratsamt uns die weitere Nutzung untersagt und uns zur sofortigen Räumung aufgefordert. Da wir durch die nur geduldete Nutzung dem rechtlich und moralisch nichts entgegen zu setzen hatten, haben wir das Objekt mit einer sehr kurzen Frist geräumt, indem wir den untergebrachten Personen andere alternative Unterbringungsplätze zur Verfügung gestellt haben.
Unser Bauantrag wurde abgelehnt, das gerichtliche Verfahren zur Genehmigung haben wir im Anschluss gewonnen. Wir könnten hieraus Ansprüche geltend machen, was wir bis jetzt nicht getan haben.
Aus der Sicht des damaligen Journalisten, der Herrschaften aus der Partei, die hier eine Strafanzeige gegen mich angestrebt hat, und des wütenden Echinger Bürgers, der hier persönlich diffamierend, teilweise weit unter der Gürtellinie, im öffentlichen Raum seine Meinung geäußert hat, stellt sich mir hier nur eine wirklich wichtige Frage: Warum hat keiner mit uns oder mir gesprochen, bevor eine ungerechtfertigte Rufschädigungskampagne gestartet wurde?
Heute, und das obwohl die Anzeige von damals eben keine Verurteilung oder Klageerhebung erzeugt hat, heißt die Überschrift „Als `Mietwucherer`Angezeigter neuer Wirt der Sportgaststätte“ und ich habe nicht den Eindruck, dass dies einen freundlichen Eindruck hinterlässt, aber genau das bin ich und genau das bemühe ich mich auch als ökonomisch verantwortliche Person mit unserer Unternehmensgruppe zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander El Naib
 
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