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ORTSGESCHEHEN

Klage ja, Rechtsstreit nein

Im Nachbarschaftskonflikt um die Bauleitplanung am Hollerner See hat Unterschleißheim Klage eingereicht, Eching die Klage nun beantwortet und zurückgewiesen - aber ausgefochten soll es vorerst nicht werden. Bei Gericht soll das Ruhen des Verfahrens beantragt und die tatsächliche Planung für den See in Kooperation weiter betrieben werden. "Es ist nicht das Ziel beider Kommunen, das Verfahren durchzuführen", sagte Bürgermeister Sebastian Thaler im Planungsausschuss des Gemeinderates.
Als Entgegenkommen hat Eching nun erstmals klar formuliert, "dass keine Maßnahmen für die Realisierung einer Verlegung der Staatsstraße an den See vorgesehen sind". Diese seit 1992 im strittigen Bebauungsplan stehende Planung verstört Unterschleißheim. Mit der Erklärung wolle man "dem Nachbarn entgegenkommen und ein Signal setzen", sagte Thaler.
In dem 1992 abgefassten Bebauungsplan war die Verlegung der Staatsstraße von Eching zum Kreuzhof entlang des Südwestufers des Hollerner Sees vorgesehen. Bei der Teilung des Plans 2016 blieb diese Festsetzung erhalten, weil Eching die Inhalte überhaupt nicht verändert hatte. Daran stört sich nun Unterschleißheim und klagt gegen die Teilung des Planes.
Parallel zu diesem Konflikt beraten Vertreter beider Kommunen gerade gemeinsam die Plangutachten zur Zukunft der Seegestaltung. Nächste Woche werden die Gutachten bewertet, erste Präsentationen haben intern schon stattgefunden. Nach einer Festlegung in diesem Prozess will Eching dann den Bauleitplan inhaltlich ändern.
Formal sieht sich Eching bei der Unterschleißheimer Klage absolut im Recht und auf der sicheren Seite. Der langjährige Rechtsberater des Rathauses, Franz Siebeck, verwies dazu auf die Konsequenzen im Falle eines Erfolgs der Unterschleißheimer Klage. Dann müsste Eching die Änderung rückgängig machen und rechtsgültig wäre dann wieder der 92er Plan, der die Unterschleißheim unliebsame Straße identisch festsetzt. Somit verneinte er für die Nachbarstadt überhaupt eine Klagebefugnis, weil sie damit keine Verbesserung ihrer Rechtstitel erreichen könne.
Für Irritation hatte im Unterschleißheimer Rathaus auch gesorgt, dass zwei textliche Hinweise bezüglich der Straße aus dem 92er Plan nicht in die Fassung 2016 übernommen wurden. Siebeck sagte, dies sei ein Übertragungsfehler gewesen. Allerdings handle es sich dabei nicht um rechtswirksame Festsetzungen, sonden lediglich um Hinweise ohne verbindlichen Charakter. Der Ausschluss beschloss gleichwohl, diese Hinweise nachzutragen, was nun einigermaßen bizarr ist, da die Textstellen exakt die Verlegung der Straße benennen, die Unterschleißheim ja ablehnt.
Im Ausschuss haben einzig die "Bürger für Eching" die Unterschleißheimer Position geteilt. Diese Aufteilung des Bebauungsplans unmittelbar vor dem Plangutachten sei "nicht nachvollziehbarer Aktionismus" gewesen, rügte Sylvia Jung. Anlass für die Teilung war seinerzeit freilich nicht der Hollerner See, sondern ein juristisches Problem der Gemeinde gerade im anderen Teilgebiet 28a, weswegen der Rechtsbeistand die Teilung empfohlen hatte. "Wenn ich geahnt hätte, dass so viele Leute das so krass missverstehen...", seufzte Siebeck.

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