. .

ORTSGESCHEHEN

Gestaltungsfreiheit limitiert

Bei dem Plangutachten zur Gestaltung des Hollerner Sees drohen eventuell juristische Probleme. Ein Büro hat Einspruch angemeldet. In der Gemeinderatssitzung, in der eigentlich der Gestaltungsauftrag vergeben werden sollte, herrschte Ratlosigkeit, wie mit dem Protest umzugehen sei.
Das Instrument des Plangutachtens war stets so dargestellt worden, dass der Gemeinderat alle drei Pläne ankaufe - für zusammen über 80.000 Euro - und dann folglich über alle Gestaltungselemente frei verfügen und sie nach Gusto kombinieren könne. So legte sich die Jury auf einen Entwurf fest, der nun den Auftag zur Seegestaltung erhalten sollte; aus anderen Entwürfen wurden Ideen zur Übernahme empfohlen.
Jetzt hat aber eines der anderen Büros protestiert: wenn aus dem eigenen Entwurf laut dem Protokoll des Jury-Entscheids gleich fünf zentrale Elemente umgesetzt werden sollen - warum soll dann ein anderes Büro den Auftrag erhalten? Konsequenterweise müsste für diese Bestandteile dann dieses Büro beauftragt werden, so die Argumentation. Eine weitere Beauftragung ist freilich mit zusätzlichem Honorar verbunden.

WetterOnline
Das Wetter für
Eching